Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.e. mangelnden ausdrücklichen Bescheidung eines Parteivorbringens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.e. mangelnden ausdrücklichen Bescheidung eines Parteivorbringens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 1082/04
- BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 73.08
- BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
- BVerfG, 15.03.2012 - 1 BvR 1452/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 -BVerwG 5 B 17.08 - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07
Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Beschwerdeschrift in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris). - BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05
Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Beschwerdeschrift in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
- BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06
Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 -BVerwG 5 B 17.08 - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 73.08
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 22. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 73.08 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
Auszug aus BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09
Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. Beschluss vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 - juris).
- BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungselemente in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit diesen befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4, vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris - und vom 6. Mai 2009 - BVerwG 8 B 26.09 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".