Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1990 - 22 A 402/90
- BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84
Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gehört außer der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, die Darlegung des voraussichtlichen Beweisergebnisses, wenn das Tatsachengericht diese Beweismittel ausgeschöpft hätte, und die Darlegung, weshalb dann eine der Klägerin günstigere Entscheidung hätte ergehen können (vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).Überdies läßt das Beschwerdevorbringen die gebotene Darlegung vermissen, weshalb sich dem Oberverwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgeblichen materiellen Rechtsauffassung die jetzt von der Klägerin vermißte Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zur Notwendigkeit einer solchen Darlegung Urteil vom 7. Februar 1985, a.a.O.).
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Gegen diese in rechtlicher Hinsicht mit der im angefochtenen Urteil angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 ff.) übereinstimmende Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts sind auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen keine Bedenken zu erheben. - BVerwG, 08.02.1988 - 4 B 10.88
Revisibilität des Gesetzes
Auszug aus BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Die Bestimmungen der Abgabenordnung sind daher insoweit als Bestandteil des nicht revisiblen Landesrechts zu werten (vgl. u.a. Beschluß vom 8. Februar 1988 - BVerwG 4 B 10.88 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 143 S. 3).
- BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93
Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.). - BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 2.92
Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Unterschiedliche Behandlung …
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.). - BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der …
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
- BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Unterschiedliche Behandlung …
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.). - BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 163.91
Kalkulatorische Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler als Kriterium …
Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.). - OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 418/92
Automatenaufsteller; Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer; …
Vielmehr reicht es aus, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3. 1991, 8 B 30.91, und Beschl. v. 17.7. 1989, 8 B 159.88, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f). - BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 167.91
Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Begriff der Aufwandsteuer …
Diese Begründung der Beschwerde geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 ff.). - BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 142.93
Kalkulatorische Abwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Verstoß gegen …
Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - n.v. und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 140.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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