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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,9011
BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25 (https://dejure.org/2026,9011)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2026 - 8 B 31.25 (https://dejure.org/2026,9011)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2026 - 8 B 31.25 (https://dejure.org/2026,9011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Für den davor liegenden Zeitraum hat sich die Untersagungsverfügung fortlaufend erledigt, da ein Verbot nicht rückwirkend befolgt oder durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 13).

    Auf die Frage, ob der Betrieb der Spielhalle zum Zeitpunkt des Erlasses der Untersagungsverfügung rechtmäßig war, kann es danach nur ankommen, wenn die Anfechtung einer sich fortlaufend erledigenden Untersagungsverfügung für den zurückliegenden Zeitraum auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 17), oder wenn ausnahmsweise - etwa wegen einer noch rückgängig zu machenden Verwaltungsvollstreckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 13) - für diesen Zeitraum oder einen Teil davon noch keine Erledigung eingetreten ist und die Anfechtung auch auf diesen Zeitraum erstreckt wird.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Auf die Frage, ob der Betrieb der Spielhalle zum Zeitpunkt des Erlasses der Untersagungsverfügung rechtmäßig war, kann es danach nur ankommen, wenn die Anfechtung einer sich fortlaufend erledigenden Untersagungsverfügung für den zurückliegenden Zeitraum auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 17), oder wenn ausnahmsweise - etwa wegen einer noch rückgängig zu machenden Verwaltungsvollstreckung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 13) - für diesen Zeitraum oder einen Teil davon noch keine Erledigung eingetreten ist und die Anfechtung auch auf diesen Zeitraum erstreckt wird.
  • BVerwG, 19.03.2025 - 8 C 3.24

    Anforderungen an glücksspielrechtliche Sperranordnungen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Für die Beurteilung von Anfechtungsklagen gegen Dauerverwaltungsakte ist - vorbehaltlich einer anderweitigen, hier fehlenden materiell-rechtlichen Regelung - grundsätzlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (…BVerwG, Urteile vom 23. Mai 2024 - 10 C 8.23 - NVwZ 2025, 179 Rn. 11 m. w. N. und vom 19. März 2025 - 8 C 3.24 - BVerwGE 185, 181 Rn. 11).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 22.16

    Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 130a VwGO); Voraussetzungen bei komplexer …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Bei der Ausübung seines Ermessens hat das Berufungsgericht insbesondere die Komplexität und Schwierigkeit des Rechtsstreits in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sowie die Bedeutung der mündlichen Verhandlung im Lichte von Art. 6 Abs. 1 EMRK zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 22.16 - juris Rn. 12 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Rn. 3 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.2024 - 10 C 8.23

    Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß dem Verpackungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Für die Beurteilung von Anfechtungsklagen gegen Dauerverwaltungsakte ist - vorbehaltlich einer anderweitigen, hier fehlenden materiell-rechtlichen Regelung - grundsätzlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 2024 - 10 C 8.23 - NVwZ 2025, 179 Rn. 11 m. w. N. …und vom 19. März 2025 - 8 C 3.24 - BVerwGE 185, 181 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.05.2025 - 9 B 53.24

    Verfahrensrüge wegen Entscheidung nach § 130a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Da die Klägerin sich zu der Anhörung des Berufungsgerichts, nach § 130a VwGO entscheiden zu wollen, nicht geäußert hat und der Beklagte einer Entscheidung nach § 130a VwGO ausdrücklich zugestimmt hatte, bestand aus Sicht des Berufungsgerichts kein Anlass, über die Prüfung und Bewertung des inhaltlichen Vortrags des Beklagten hinaus die gewählte Verfahrensweise in Frage zu stellen (…vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4 und vom 5. Mai 2025 - 9 B 53.24 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 5.18

    Betriebsrentenrechtliche Meldepflicht und Bemessung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Rn. 9 Art. 6 Abs. 1 EMRK gebot keine mündliche Verhandlung, da bereits in erster Instanz mündlich verhandelt worden war und das Berufungsverfahren nur Rechtsfragen betraf, über die nach Aktenlage entschieden werden konnte (BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 5.18 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 28 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20

    Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Rechtsanwalts auf der Grundlage …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Da die Klägerin sich zu der Anhörung des Berufungsgerichts, nach § 130a VwGO entscheiden zu wollen, nicht geäußert hat und der Beklagte einer Entscheidung nach § 130a VwGO ausdrücklich zugestimmt hatte, bestand aus Sicht des Berufungsgerichts kein Anlass, über die Prüfung und Bewertung des inhaltlichen Vortrags des Beklagten hinaus die gewählte Verfahrensweise in Frage zu stellen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4 …und vom 5. Mai 2025 - 9 B 53.24 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 08.07.2022 - 9 B 33.21

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Die Grenzen des § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nach den Gesamtumständen des Einzelfalls außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2022 - 9 B 33.21 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2026 - 9 A 796/26

    Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2026 - 8 B 31.25 -, LKV 2026, 124, juris, Rn. 7 ff., vom 27. Januar 2022 - 1 B 92.21 -, juris, Rn. 10, und vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 93, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juli 2025 - 10 A 738/23 -, NWVBl. 2026, 16, juris, Rn. 26, und vom 24. Juni 2022 - 19 A 2748/19 -, KommJur 2022, 315, juris, Rn. 18 f.
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