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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16877
BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04 (https://dejure.org/2004,16877)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2004 - 8 B 32.04 (https://dejure.org/2004,16877)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2004 - 8 B 32.04 (https://dejure.org/2004,16877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen (Teil-)Anspruches durch die Erben der Alteigentümerin bestimmten und ermächtigten Vermächtnisnehmers als Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) - Bestehen einer Anzeigepflicht für formfreie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99

    Restitutionsanspruch; Abtretung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung des …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    a) In dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16) hat das Bundesverwaltungsgericht den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, dass die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar zugunsten des Zedenten wirksam bleibt, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert, sodass dem Zedenten und - nach ggf. erneuter Abtretung des Anspruchs - auch dem ursprünglichen Anmelder die Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nicht entgegengehalten werden kann.

    Hätte das Verwaltungsgericht sich nämlich damit befasst, hätte es auf der Grundlage des bereits zitierten Urteils vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - (…a.a.O.) zu der Erkenntnis gelangen müssen, dass bei der vorliegenden Fallkonstellation - die Behauptung der Kläger, ihnen sei der Restitutionsanspruch bereits vor der Anmeldung formlos abgetreten worden, als richtig unterstellt - wegen der nach Meinung des Beklagten und des Verwaltungsgerichts nicht rechtzeitig erfolgten Anzeige der Abtretung der Anspruch an die ursprünglich berechtigten Erben zurückgefallen ist und es zur Durchsetzung des von den Klägern und den Erben gewollten Ergebnisses - auch insoweit die Richtigkeit des klägerischen Vorbringens unterstellt - lediglich der erneuten wirksamen Abtretung des Anspruchs an die Kläger bedurfte.

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    d) Schließlich legt die Beschwerde auch keine abstrakten Rechtssätze aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts dar, die von den abstrakten Rechtssätzen im Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - (Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7) abweichen.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    Im Übrigen hätte die Abtretung auch noch bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt werden können (vgl. dazu Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    b) Von dem weiter angeführten abstrakten Rechtssatz in dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2) kann das Urteil des Verwaltungsgerichts schon deswegen nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweichen, weil es keinerlei Aussagen zur Versäumung der Anmeldefrist und deren ausnahmsweise Unbeachtlichkeit enthält.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    c) Entsprechendes gilt für die von der Beschwerde angeführten Urteile vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 10) und vom 13. September 2001 - BVerwG 7 C 30.00 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 25), weil das Urteil des Verwaltungsgerichts keine abstrakten Rechtssätze zur Frage des vollmachtlosen Vertreters enthält.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    Der Überzeugungsgrundsatz verpflichtet das Tatsachengericht, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Juli 1986 - BVerwG 4 C 40.82 - 45.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 , Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 8 B 103.01 - ZOV 2001, 411).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 7 C 30.00

    Restitutionsanspruch; Anmeldung; Ausschlussfrist; Vertreter; vollmachtloser …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    c) Entsprechendes gilt für die von der Beschwerde angeführten Urteile vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 10) und vom 13. September 2001 - BVerwG 7 C 30.00 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 25), weil das Urteil des Verwaltungsgerichts keine abstrakten Rechtssätze zur Frage des vollmachtlosen Vertreters enthält.
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vermächtnisnehmer nicht Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 ; Beschlüsse vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 B 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27 S. 36 und vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 S. 57 ).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz; …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    Sofern nicht in der eidesstattlichen Versicherung vom 26. September 1999 eine erneute Abtretung des Anspruchs auf Erlösauskehr, der nicht der notariellen Beurkundung bedurfte (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 2003 - BVerwG 8 C 12.02 - Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2 S. 1 ), zu sehen sein sollte, hätte bereits der Beklagte die Kläger spätestens nach Vorlage der eidesstattlichen Versicherung auf diese Möglichkeit hinweisen sollen.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vermächtnisnehmer nicht Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 ; Beschlüsse vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 B 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27 S. 36 und vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 S. 57 ).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 8 B 103.01

    Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Verletzung des …

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; …

  • BVerwG, 27.01.1997 - 7 B 17.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • BVerwG, 25.02.2005 - 8 B 106.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an eine …

    Danach ist Berechtigter allein der Erbe, solange ihm der Vermögensgegenstand zivilrechtlich zugeordnet ist (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16; Beschlüsse vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 B 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27, vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 und vom 10. August 2004 - BVerwG 8 B 32.04 -).
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