Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit eines fristwahrenden Antrags auf Prozesskostenhilfe - Übertragung der Anforderungen an das Vertretungserfordernis vor dem Bundesverwaltungsgericht auf die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1985 - 10 S 2712/85
- BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Eine etwaige mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt grundsätzlich eine Fristversäumnis nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 ). - BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 176.79
Auszug aus BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Eine etwaige mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt grundsätzlich eine Fristversäumnis nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 ). - BVerwG, 26.01.1961 - VIII B 194.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Damit hat die Klägerin die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -). - BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Anwendung der höchstrichterlich getroffenen Grundsätze für das Armenrecht auf das …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (Beschluß vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -). - BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Damit hat die Klägerin die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -).
- BVerwG, 12.08.1988 - 8 B 91.88
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 - und vom 8. April 1986 - BVerwG 8 B 32.86 -).Damit hat er die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4, vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 - und vom 8. April 1986 - BVerwG 8 B 32.86 -).
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