Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1982 - 8 B 35.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erschließungsaufwand - Zuwendungen - Beiträge - Zweckgebundene Mitte - Anlieger - Freiwillig - Veranlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 129 Abs. 1
Papierfundstellen
- MDR 1983, 517
- NVwZ 1983, 152
- DVBl 1982, 1058
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 3 A 1255/99 Rn. 55 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1982 - 8 B 35.82 -, DVBl 1982, 1058.
Rn. 57 Vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1982, a.a.O.;.
- VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise; …
Eine zu hohe Veranlagung einzelner Beitragspflichtiger kann im Erschließungsbeitragsrecht nicht zu einer "anderweitigen Deckung" des Erschließungsaufwands im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB führen, die zu Gunsten anderer Beitragspflichtiger zu berücksichtigen wäre (BVerwG, B.v. 16.7.1982 - 8 B 35.82 - NVwZ 1983, 152 f.). - VGH Hessen, 11.03.2011 - 11 A 2510/10 Soweit sich die Klägerin auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 - 8 B 35/82 - bezieht, ist diese durch die Besonderheiten des kommunalen Beitragsrechts geprägt und einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
Auch die geltende gemachte Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 (8 B 35/82) ist nicht hinreichend dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2012 - 16 A 2975/11
Rückabwicklung von Veranlagungen zu Beiträgen nach dem AbsFondsG
Rn. 43 a) Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen jedenfalls teilweise nicht; bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 (8 B 35.82) wird weder aufgezeigt, welchen konkreten Rechtssatz des angegriffenen Urteils die in Rede stehenden Entscheidungen betreffen noch wird untersucht, ob es sich hierbei um dieselben Rechtssätze handelt, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.Rn. 46 Ähnlich verhält es sich mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 - 8 B 35.82 -, DVBl 1982, 1058, der ebenfalls nicht nur einen anderen Rechtssatz - hier nach dem BauGB -, sondern wiederum einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich die nachträgliche Heranziehung eines Erschließungsbeitragspflichtigen, die zu einer Überdeckung führt, betrifft.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2012 - 16 A 2991/11
Rückabwicklung von Veranlagungen zu Beiträgen nach dem AbsFondsG
Rn. 43 a) Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen jedenfalls teilweise nicht; bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 (8 B 35.82) wird weder aufgezeigt, welchen konkreten Rechtssatz die in Rede stehenden Entscheidungen betreffen noch wird untersucht, ob es sich hierbei um dieselben Rechtssätze handelt, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.Rn. 46 Ähnlich verhält es sich mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1982 - 8 B 35.82 -, DVBl 1982, 1058, der ebenfalls nicht nur einen anderen Rechtssatz - hier nach dem BauGB -, sondern wiederum einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich die nachträgliche Heranziehung eines Erschließungsbeitragspflichtigen, die zu einer Überdeckung führt, betrifft.
- VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13
Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger …
Rn. 528 Anderweitig gedeckt ist der Erschließungsaufwand nur, wenn und soweit er durch Zuwendungen gemindert wird, die der Gemeinde nicht aufgrund von Beitragsveranlagungen zufließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1982 - 8 B 35/82 -, juris Rn. 4). - VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155
Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers
Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat, was sich bei einer vertraglich vereinbarten Kostenübernahme durch Auslegung der jeweiligen Vereinbarungen ergibt (…vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, B.v. 16. Juli 1982 - 8 B 35/82 - NVwZ 1983, 152 f.;… BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 26 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1998 - 3 A 1222/92
Erschließungsbeitragsrecht:
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1982 - 8 B 35.82 -, KStZ 1982, 233. - VG Würzburg, 12.07.2018 - W 3 K 16.1156
Anderweitige Deckung von Erschließungsbeitrag
Nur diesen Einnahmen - zu denken ist dabei etwa an aus vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen herrührende, zweckgebundene Mittel (und zwar sowohl von freiwillig einen höheren "Beitrag" zahlenden Beitragspflichtigen als auch von sonstigen Dritten) - kämen nach § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG als Minderung des durch den Erschließungsbeitrag zu deckenden Erschließungsaufwands in Betracht (BVerwG, B.v. 16.7.1982 - 8 B 35/82 - juris Rn. 4 ff.). - BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Beitragsfähige Erschließungsstrasse bei weit zurückliegenden Bau der ersten …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 8 B 35.82 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 17 S. 1 ff.) ist ebenfalls bereits hinreichend geklärt, daß die Überzahlung eines Grundeigentümers, d.h. eine von diesem aufgrund einer zu hohen Veranlagung der Gemeinde erbrachte, über den auf sein Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag hinausgehende Leistung, zu keiner zugunsten anderer Grundeigentümer zu berücksichtigenden anderweitigen Deckung des Erschließungsaufwands im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB führt. - VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
- OVG Thüringen, 07.03.2019 - 3 ZKO 516/14
Rückabwicklung von Beitragserhebungen nach Nichtigerklärung der Rechtsgrundlage …
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