Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.08.2024 - 11 K 3335/23
- BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07
Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Rückforderungsfrist mit positiver Kenntnis vom Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten beginnt, gleich worauf diese Kenntnisse beruhen und unabhängig davon, ob oder inwieweit sich die Ausgleichsbehörde um Kenntniserlangung bemüht hat (BVerwG, Urteile vom 30. April 2008 - 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 Rn. 10 ff. …und vom 12. März 2015 - 3 C 6.14 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 30 Rn. 12).Bestehen, Umfang und etwaige Verletzung der Anzeigepflicht sind danach nicht für den Beginn der Rückforderungsfrist von Bedeutung, sondern nur für die Frage, ob diese nach § 349 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 LAG vier Jahre beträgt oder sich - bei Verletzung der Anzeigepflicht - auf zehn Jahre verlängert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 Rn. 16 und 18).
Die Klägerin bezeichnet keinen Rechtssatz in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2008 - 3 C 17.07 - (NVwZ-RR 2008, 732), dem das Verwaltungsgericht widersprochen haben könnte.
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109;… Beschluss vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - ZOV 2011, 131 Rn. 17). - BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Erst wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23;… Beschluss vom 13. März 2020 - 8 B 1.20 - ZOV 2020, 118 Rn. 7).
- BVerwG, 26.02.2008 - 4 BN 51.07
Öffentliche mündliche Verhandlung; Normenkontrolle; Bebauungsplan.
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Zur Begründung des gerügten Verfassungsverstoßes war vielmehr darzulegen, dass die Zurückweisung auf manipulativer oder sonst objektiv willkürlicher Anwendung von Besetzungsvorschriften beruhte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 BN 51.07 - NVwZ 2008, 696 Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 28.03.2011 - 8 B 44.10
Rechtliches Gehör bei fehlender Stellungnahme zu zentralem Beteiligtenvortrag
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109; Beschluss vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - ZOV 2011, 131 Rn. 17). - BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14
Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Rückforderungsfrist mit positiver Kenntnis vom Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten beginnt, gleich worauf diese Kenntnisse beruhen und unabhängig davon, ob oder inwieweit sich die Ausgleichsbehörde um Kenntniserlangung bemüht hat (…BVerwG, Urteile vom 30. April 2008 - 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 Rn. 10 ff. und vom 12. März 2015 - 3 C 6.14 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 30 Rn. 12). - BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10
Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des § …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Rn. 8 Die Klägerin legt auch keine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 28) dar. - BVerwG, 29.12.2016 - 2 B 12.16
Erfolglose Beschwerde zur Dauer der Erprobungszeit einer stellvertretenden …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Ein Hinweis wäre nur erforderlich gewesen, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht mit einer solchen Auslegung rechnen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12 m. w. N.). - BVerwG, 13.03.2020 - 8 B 1.20
Rückübertragung einer Firma; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Erst wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23; Beschluss vom 13. März 2020 - 8 B 1.20 - ZOV 2020, 118 Rn. 7). - BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 39.24
Auszug aus BVerwG, 21.07.2025 - 8 B 42.24
Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 17. April 2025 - 8 B 39.24 - juris Rn. 12 m. w. N.). - BVerwG, 18.12.2024 - 8 B 7.24
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 13 A 11073/24
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Folgeantrag bei zwischenzeitlicher …
Rn. 20 Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner ständigen Rechtsprechung zu dem im hier maßgeblichen Umfang inhaltsgleichen Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO davon aus, dass die rechtsgrundsätzliche Bedeutung gerade der vom letzten Tatrichter entschiedenen Frage zukommen muss - nicht erst derjenigen Frage, die sich stellen würde, wenn die Sache anders - hier unter Zugrundelegung eines fortgeschriebenen Lagebildes - entscheiden worden wäre (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 -, juris Rn. 4…, vom 20. Februar 2012 - 6 B 38.11 -, juris Rn. 11, vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 -, juris Rn. 2 und - i.E. - vom 21. Juli 2025 - 8 B 42.24 -, juris Rn. 3 ff., sowie ergänzend auch: Buchheister, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2025, § 132 VwGO Rn. 52 entsprechend und Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 127, 152 m.w.N., darunter OVG NRW…, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 8 A 84/10.A -, juris Rn. 4).
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