Rechtsprechung
| BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
DDR-EErfG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2
Divergenz; Durchgriffsanspruch; Entschädigungserfüllungsanspruch; Fehlen von Gründen; Grundsatzrüge; Passivlegitimation; Staatennachfolge; Unternehmensträger; Unternehmensvermögenswert; Verfahrensrüge; ausländischer Gesellschafter; freigestellte ausländische Beteiligung; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Entschädigungserfüllungsanspruch; ausländischer Gesellschafter; freigestellte ausländische Beteiligung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 DDR-EErfG, § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG, § 1 Abs 2 S 2 DDR-EErfG
Entschädigungserfüllungsanspruch; ausländischer Gesellschafter; freigestellte ausländische Beteiligung - Wolters Kluwer
Eröffnung eines entschädigungsrechtlichen Durchgriffs auf frühere Unternehmensgrundstücke i.R.d. § 1 Abs. 2 S. 2 DDR-EErfG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DDR-EErfG § 1 Abs. 2 Satz 2
Unternehmen, Unternehmensträger, Entschädigung, DDR-Entschädigungsgesetz, Zweckvermögen, Entschädigungsdurchgriff, "mittelbare" Mietminderung einer Beteiligung, vornehmlich faktischer Enteignungsbegriff, verdichtetes Entschädigungsversprechen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eröffnung eines entschädigungsrechtlichen Durchgriffs auf frühere Unternehmensgrundstücke i.R.d. § 1 Abs. 2 S. 2 DDR-EErfG
- datenbank.nwb.de
Entschädigungserfüllungsanspruch; ausländischer Gesellschafter; freigestellte ausländische Beteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 12.04.2016 - 2 A 387/12
- BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Rn. 6 a) Nach Auffassung der Klägerin weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - (BVerwGE 150, 200) und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - (BVerwGE 153, 63) ab.Demgegenüber lasse das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auch zu, wenn hinsichtlich der Vermögenswerte, die Gegenstand des Zugriffs gewesen seien, eine vollständige Enteignung vorliege und die Freistellung sich lediglich auf die Unternehmensbeteiligung beziehe (BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 27, 38, 43 …und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).
Maßgeblich ist vielmehr, dass in der Rechtswirklichkeit deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass ein Anteilseigner durch die Enteignung des Unternehmensträgers auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht vollständig und endgültig aus seiner Stellung verdrängt werden sollte (BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 43 …und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).
Denn es sollte lediglich eine Rechtsschutzlücke in Bezug auf ausländische Beteiligungen an Unternehmen geschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 35).
Unter einem Unternehmensträger ist ein Rechtsträger (natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft) zu verstehen, der mit seinem im Beitrittsgebiet belegenen Unternehmensvermögen voll oder lediglich teilenteignet wurde (BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 33).
Als Beispiel für einen teilenteigneten Unternehmensträger ist im Gesetzgebungsverfahren sogar die hier streitgegenständliche AEG genannt (BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 35 m.w.N.) worden.
Nach Ansicht der Klägerin weicht das Verwaltungsgericht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - mit dem Rechtssatz ab, § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setze eine mittelbare Schädigung der ausländischen Beteiligungen am enteigneten Unternehmensträger voraus.
Demgegenüber spreche das Bundesverwaltungsgericht von einer mittelbaren Schädigung des ausländischen Beteiligten wegen der Minderung des Werts der Beteiligung (BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 26 …und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 13).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Entschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG "vorgesehen", wenn im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - juris Rn. 22 f. und BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 47 f. …und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 24).
- BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; freigestellte Beteiligung; ausländischer …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Rn. 6 a) Nach Auffassung der Klägerin weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - (BVerwGE 150, 200) und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - (BVerwGE 153, 63) ab.Demgegenüber lasse das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auch zu, wenn hinsichtlich der Vermögenswerte, die Gegenstand des Zugriffs gewesen seien, eine vollständige Enteignung vorliege und die Freistellung sich lediglich auf die Unternehmensbeteiligung beziehe (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 27, 38, 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).
Maßgeblich ist vielmehr, dass in der Rechtswirklichkeit deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass ein Anteilseigner durch die Enteignung des Unternehmensträgers auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht vollständig und endgültig aus seiner Stellung verdrängt werden sollte (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).
Nach Ansicht der Klägerin weicht das Verwaltungsgericht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - mit dem Rechtssatz ab, § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setze eine mittelbare Schädigung der ausländischen Beteiligungen am enteigneten Unternehmensträger voraus.
Demgegenüber spreche das Bundesverwaltungsgericht von einer mittelbaren Schädigung des ausländischen Beteiligten wegen der Minderung des Werts der Beteiligung (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 26 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 13).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Entschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG "vorgesehen", wenn im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f.; BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - juris Rn. 22 f. und BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 47 f. und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 24).
- BVerwG, 09.05.2005 - 7 B 144.04
Haftbarkeit der BRD für die etwaige Vorenthaltung einer festgesetzten, aber …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Angemerkt wurde lediglich, dass mit dem Übergang des Vermögens des untergegangenen Staates auf den Nachfolgestaat zugleich etwaige noch unerfüllte Entschädigungsverpflichtungen auf diesen übergehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - a.a.O. und vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - juris Rn. 11).Rn. 26 Im Übrigen ist geklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland auch mit Blick auf das Völkerrecht für eine nach DDR-Recht rechtswidrige Vorenthaltung von Entschädigung nur durch Nachzahlung der ausstehenden Entschädigungsforderung einstehen muss (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - juris Rn. 11).
Sie habe mit Schriftsatz vom 8. März 2016 vorgetragen, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar als Gebietsnachfolger der DDR für deren völkerrechtliche Verbindlichkeiten hafte (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - Rn. 11, Meixner, Die Globalentschädigungsabkommen der ehemaligen DDR und ihre Abwicklung, ZOV 1995, 83, 85).
- BVerwG, 01.07.1999 - 7 B 2.99
Enteignung von ausländischem Vermögen in der ehemaligen DDR; tatsächliche …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in den Fällen der sogenannten "steckengebliebenen Enteignungen" keine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, das damit verbundene Unrecht durch Rückgängigmachung der Enteignung oder durch Übernahme von völkerrechtlichen Schadensersatz- oder Wiedergutmachungsansprüchen auszugleichen (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1998 - 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139 S. 420 = juris Rn. 4 und vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 S. 17 = juris Rn. 3).Angemerkt wurde lediglich, dass mit dem Übergang des Vermögens des untergegangenen Staates auf den Nachfolgestaat zugleich etwaige noch unerfüllte Entschädigungsverpflichtungen auf diesen übergehen (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - a.a.O. …und vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Rn. 10 Damit wird keine - wie es bei einer Grundsatzrüge geboten wäre - höchst-richterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 30. Juni 2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 3).Damit wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend dargetan, weil bei der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung eingegangen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 30. Juni 2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Rn. 10 Damit wird keine - wie es bei einer Grundsatzrüge geboten wäre - höchst-richterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 30. Juni 2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 3).Damit wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend dargetan, weil bei der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung eingegangen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 30. Juni 2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 3).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Nur wenn nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen unerwähnt bleibt, lässt das darauf schließen, dass dieses Vorbringen nicht berücksichtigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 8 B 10.15 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 44 Rn. 4). - BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - juris Rn. 17). - BVerwG, 17.12.2015 - 8 B 10.15
Amtshaftung; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspielstaatsvertrag 2008; Kollegialgericht; …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Nur wenn nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen unerwähnt bleibt, lässt das darauf schließen, dass dieses Vorbringen nicht berücksichtigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 8 B 10.15 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 44 Rn. 4). - BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle; …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16
Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - juris Rn. 17). - BVerwG, 24.02.1998 - 7 B 42.98
Faktisch entschädigungslos gebliebene Enteignung; Verantwortlichkeit der …
- OLG Dresden, 11.01.2001 - 7 U 2763/00
Haftungsübernahme für die ehemalige DDR; Wertersatz für übernommene …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
- BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
- BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93
Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …
- BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - …
- BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 106.08
Zurückweisung einer Revision wegen Nichterfasstsein der Klägerin von den …
- BVerwG, 22.06.2015 - 2 B 54.14
Hinwendung zum Lehrerberuf
- BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16
Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung; …
Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in den Fällen der so genannten "steckengebliebenen Enteignungen" keine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, das damit verbundene Unrecht durch Rückgängigmachung der Enteignung oder durch Übernahme von völkerrechtlichen Schadensersatz- oder Wiedergutmachungsansprüchen auszugleichen (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1998 - 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139 S. 420 = juris Rn. 4…, vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 S. 17 f. = juris Rn. 3 und vom 21. Februar 2017 - 8 B 49.16 - juris Rn. 24).Rn. 38 Hingegen hat es das Bestehen eines völkerrechtlicher Grundsatzes festgestellt, dass mit dem Übergang des Vermögens des untergegangenen Staates auf den Nachfolgestaat zugleich etwaige noch unerfüllte Entschädigungsverpflichtungen auf diesen übergehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 S. 17 f. = juris Rn. 3…, vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - juris Rn. 11 und vom 21. Februar 2017 - 8 B 49.16 - juris Rn. 24).
Rn. 39 Hat aber ein Staat einen völkerrechtlichen Entschädigungsanspruch in einem einfachen Gesetz ausgeformt oder in einem zwischenstaatlichen Entschädigungsabkommen abschließend befriedigt (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2006 - 2 BvR 1366/05 - BVerfGK 10, 79), ist für einen nochmaligen Rückgriff auf den völkerrechtlichen Entschädigungsanspruch als alternative Rechtsgrundlage grundsätzlich kein Raum erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 B 49.16 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16
Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung; …
Insoweit hat die Bundesrepublik Deutschland ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen mit dem Erlass des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes jedoch erfüllt (BT-Drs. 15/1180 S. 15 f.; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 B 49.16 - juris Rn. 25).Auch das von der Klägerin eingereichte Rechtsgutachten zur Frage des völkerrechtlichen Eigentumsschutzes im Rahmen des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes bestätigt, dass keine völkerrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz bestehen (…vgl. Rn. 70 des Rechtsgutachtens; hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 B 49.16 - juris Rn. 26).
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