Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unternehmensrestitution; Ausschluss der NS-Verfolgtenentschädigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 S 4 VermG, § 1 Abs 2 S 2 NS-VEntschG, § 1 Abs 6 VermG, § 6 VermG
Unternehmensrestitution; Ausschluss der NS-Verfolgtenentschädigung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 S 4 VermG, § 1 Abs 2 S 2 NS-VEntschG, § 1 Abs 6 VermG, § 6 VermG
Unternehmensrestitution; Ausschluss der NS-Verfolgtenentschädigung - Wolters Kluwer
Feststellung der Berechtigung an einem Grundstück wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes einer Beteiligung an einem Unternehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Berechtigung an einem Grundstück wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes einer Beteiligung an einem Unternehmen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.10.2013 - 29 K 100.11
- BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96
"Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Die Wiedergutmachungslücke, die das Gesetz schließen will, ist dabei nicht auf die Unternehmen mit Sitz im späteren Beitrittsgebiet beschränkt, sie kann vielmehr auch dann auftreten, wenn ein "Westunternehmen" betroffen war, dem Vermögensgegenstände im Beitrittsgebiet gehörten (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 16).Denn es wäre in der Vergangenheit bereits das geschehen, was § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nachzuholen bezweckt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 19).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen Frage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09
Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Das ist nicht der Fall, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - juris Rn. 2). - BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14
Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung; …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Rn. 5 Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG voraussetzt, dass hinsichtlich desselben Vermögensverlustes eine rückerstattungsrechtliche Wiedergutmachung bereits tatsächlich erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - juris). - VG Berlin, 24.05.2012 - 29 K 422.10
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14
Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Mai 2012 - 29 K 422.10 - (juris) betrifft einen anderen Sachverhalt, in dem das Gericht bei der gebotenen Würdigung des konkreten Einzelfalls die Frage, ob bereits im Rückerstattungsverfahren eine Wiedergutmachung des nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG beanspruchten Vermögensgegenstands geleistet worden war, verneint hat (VG Berlin, Urteil vom 24. Mai 2012 - 29 K 422.10 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16
Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare; …
1 und 2 VermG entspricht schließlich dem Sinn und Zweck der Regelung, die Wiedergutmachungslücken zu schließen, die sich daraus ergaben, dass im Beitrittsgebiet keine dem alliierten Rückerstattungs- und dem bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Gesetze galten (BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 11 ff.;… Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148 Rn. 6 und vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4).Nur soweit die rückerstattungsrechtliche Wiedergutmachungsleistung sich auch auf die im Beitrittsgebiet belegenen Vermögensgegenstände erstreckte, greift § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG ein, weil dann bereits geschehen ist, was § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nachzuholen bezweckt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 19; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
Der Anspruch auf Bruchteilsrestitution ist ein die Anteils- oder Unternehmensrestitution ergänzender, zusätzlicher Anspruch auf Singularrestitution, der ebenso wie die übrigen Restitutionsansprüche den gesetzlichen Restitutionsausschlussgründen unterliegt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 LS 1 und S. 10 f. zu § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4).Dass dies eine tatsächliche Frage ist (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 18 f. …und vom 5. April 2017 - 8 C 10.16 - a.a.O. Rn. 25, 30 f. m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 5), stellt das angegriffene Urteil nicht in Abrede.
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
Der Anspruch auf Bruchteilsrestitution ist ein die Anteils- oder Unternehmensrestitution ergänzender, zusätzlicher Anspruch auf Singularrestitution, der ebenso wie die übrigen Restitutionsansprüche den gesetzlichen Restitutionsausschlussgründen unterliegt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 LS 1 und S. 10 f. zu § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG und Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4).Dass dies eine tatsächliche Frage ist (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 18 f. …und vom 5. April 2017 - 8 C 10.16 - BVerwGE 158, 319 Rn. 25, 30 f. m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 5), stellt das angegriffene Urteil nicht in Abrede.
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
Der Anspruch auf Bruchteilsrestitution ist ein die Anteils- oder Unternehmensrestitution ergänzender, zusätzlicher Anspruch auf Singularrestitution, der ebenso wie die übrigen Restitutionsansprüche den gesetzlichen Restitutionsausschlussgründen unterliegt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 - LS 1 und S. 10 f. zu § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG und Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4).Dass dies eine tatsächliche Frage ist (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 18 f. …und vom 5. April 2017 - 8 C 10.16 - BVerwGE 158, 319 Rn. 25, 30 f. m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 5), stellt das angegriffene Urteil nicht in Abrede.
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
Der Anspruch auf Bruchteilsrestitution ist ein die Anteils- oder Unternehmensrestitution ergänzender, zusätzlicher Anspruch auf Singularrestitution, der ebenso wie die übrigen Restitutionsansprüche den gesetzlichen Restitutionsausschlussgründen unterliegt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 - LS 1 und S. 10 f. zu § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG und Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - 11 L 19.15
Anwendbarkeit der Rechtsmittelbeschränkung des § 37 Abs 2 VermG in Fällen von …
Hierzu hätte es insbesondere Veranlassung gehabt, soweit es über Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5/14 - Beschluss vom 5. Februar 2007 - 5 B 96/06 [5 C 6/07] -, jeweils zitiert nach juris).
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