Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 HSOG, § 43 HSOG, § 73 f StGB
Präventive Anschluss-Sicherstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HSOG § 40 ; HSOG § 43 ; StGB § 73 f
MAßGEBLICHER ZEITPUNKT; BARGELD; GELDWÄSCHE; PRÄVENTIV-ORDNENDE ZIELE; SICHERSTELLUNG; SUROGAT; TATSÄCHLICHE ANHALTSPUNKTE - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der Norm über eine präventivpolizeiliche Anschluss-Sicherstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Präventive Anschluss-Sicherstellung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.03.2018 - 5 L 166/18
- VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3401
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15
Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18
Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 26).Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOG anzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen (Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 29).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18
Die mit der Bereicherung des Täters bereits eingetretene Störung der Vermögensordnung soll nicht auf Dauer bestehen bleiben, sondern für die Zukunft beseitigt werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, Rdnr. 66ff. [70]). - VGH Hessen, 30.06.2015 - 8 A 103/15
Sicherstellung von Fahrzeugen
Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18
Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19;… Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 26). - VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16
Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18
{RN: 18} Bezugspunkt für die Beschlagnahme einer Sache nach § 73 bzw. § 73d StGB ist damit in beiden Fällen die Herkunft der Sache, während § 40 Nr. 4 HSOG auf die beabsichtigte Verwendung der Sache abstellt und damit auf einen Lebenssachverhalt, den der Bundesgesetzgeber nicht geregelt hat (vgl. bereits Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 8 D 2714/16 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2024 - 7 A 10988/23
Polizeiliche Sicherstellung eines Motorrades; Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
Auch für die der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsanordnung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist maßgeblicher Zeitpunkt der bei Vornahme der Sicherstellungsanordnung (stRspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 4. September 2018 - 7 B 10912/18.OVG -, ESOVGRP; so auch OVG NRW…, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 A 1056/06 -, juris Rn. 2 ff.; BayVGH…, Urteil vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14/2353 -, juris Rn. 16; HessVGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 8 B 538/18 -, juris Rn. 21; OVG Bremen…, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 1 LB 225/18 -, juris Rn. 40). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20
Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im …
Rn. 34 Vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 8 B 538/18 -, juris, Rn. 16 ff. - VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
Präventive Anschlusssicherstellung von Geld
Auf die Beschwerde des Beklagten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 25. April 2018 - 8 B 538/18 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den Antrag abgelehnt. - OVG Sachsen, 24.06.2021 - 6 B 236/21
Rücknahmeerklärung; Schriftform; Erklärung per E-Mail
Anders als die Vorinstanz sieht der Senat keinen Grund, von der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig vorgesehenen Halbierung des Streitwerts abzusehen (…vgl. wie hier z. B. BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2013 - 10 CS 12.1922 -, juris Rn. 17;… VG Köln, Beschl. v. 6. Februar 2017 - 20 L 3178/16 - juris Rn. 53; a. A. offenbar HessVGH, Beschl. v. 25. April 2018 - 8 B 538/18 -, juris Rn. 30).
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