Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.2021 - 8 B 57.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erfolglose Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei eigener nicht durchgeführten zumutbaren Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 176/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
- BVerwG, 02.03.2021 - 8 B 57.20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.10.2020 - 8 C 23.19
Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 8 B 57.20
Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100818.1bvr326807] - BVerfGK 17, 479 Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 8 C 23.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:141020U8C23.19.0] - juris Rn. 19). - BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 8 B 57.20
Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100818.1bvr326807] - BVerfGK 17, 479 Rn. 28; BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 8 C 23.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:141020U8C23.19.0] - juris Rn. 19). - BVerwG, 01.10.2020 - 8 B 39.20
Keine entschädigungslose Enteignung durch Anordnung der staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 8 B 57.20
Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 8 B 39.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:011020B8B39.20.0] - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 05.09.2025 - 22 CS 25.1629
Anhörungsrügeverfahren, Aussetzung der Vollziehung, Verwaltungsgerichte, …
Das Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich auch nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2021 - 8 B 57.20 - juris Rn. 6;… B.v. 24.7.2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11).
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