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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18153
BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06 (https://dejure.org/2006,18153)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2006 - 8 B 6.06 (https://dejure.org/2006,18153)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 8 B 6.06 (https://dejure.org/2006,18153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Antrags auf Rückgabe von nur einzelnen Vermögensgegenständen eines Unternehmens; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrages auf Vertagung eines Termins; Rüge von Verfahrensfehlern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06
    Dem Vorsitzenden, der über den Vertagungsantrag nach Ermessen zu entscheiden hat (§ 227 Abs. 4 ZPO), ist in diesem Fall vielmehr glaubhaft zu machen, dass der Beteiligte gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 und Beschluss vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06
    Dem Vorsitzenden, der über den Vertagungsantrag nach Ermessen zu entscheiden hat (§ 227 Abs. 4 ZPO), ist in diesem Fall vielmehr glaubhaft zu machen, dass der Beteiligte gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 und Beschluss vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06
    Rn. 11 Selbst wenn bei einer Erkrankung eines Beteiligten davon auszugehen ist, dass die Verhinderung unverschuldet und damit ein erheblicher Grund i.S.v. § 227 Abs. 1 ZPO ist; ist eine andere Beurteilung aber dann geboten, wenn es sich nicht um eine plötzliche, nicht vorhersehbare, sondern um eine wiederholte in gleicher Weise auftretende Erkrankung handelt, die den Beteiligten außerstande setzt, seiner prozessualen Mitwirkungspflicht an einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits nachzukommen (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30).
  • BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05

    Verfahrensdauer, lange -.

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2006 - 8 B 6.06
    Sie ist generell ungeeignet, ein Revisionsverfahren zu eröffnen (Beschluss vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80); denn die Dauer des Verfahrens würde sich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiter verlängern, ohne dass sich deshalb für die Sache eine andere Rechtsgrundlage ergeben würde.
  • BGH, 07.02.2025 - AnwZ (Brfg) 40/24

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Vor diesem Hintergrund oblag es ihm, Vorkehrungen für die Möglichkeit zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu treffen, etwa in Gestalt der Beauftragung eines Rechtsanwalts (…vgl. BVerwG, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 34 Rn. 5; Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 8 B 6/06, juris Rn. 11;… BSG, Beschlüsse vom 21. September 2023 - B 11 AL 27/23 B, juris Rn. 9;… vom 1. März 2023 - B 6 KA 18/22 B, juris Rn. 54; BFH…, Beschluss vom 9. Mai 2012 - VII B 3/12, juris Rn. 6).
  • BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 83/06 B
    Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer wird daher generell als ungeeignet angesehen, die Zulassung der Revision zu begründen (vgl Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 23.3.2005, 8 B 3/05, NJW 2005, 2169 f, und vom 5.10.2006, 8 B 6/06; Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 17.1.2006, VIII B 172/05, und vom 15.11.2006, XI B 17/06).
  • BVerwG, 31.05.2007 - 8 B 25.07

    Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts trotz …

    Rn. 5 Unabhängig davon hat ein bisher anwaltlich nicht vertretener Beteiligter im Fall seiner Verhinderung und der Verhinderung des von ihm bestellten Bevollmächtigten glaubhaft zu machen, dass er gehindert gewesen sei, sich im Termin durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen (Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - BVerwG 8 B 6.06 - juris und vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 45).
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