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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1978 - VIII B 60.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1708
BVerwG, 06.03.1978 - VIII B 60.77 (https://dejure.org/1978,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1978 - VIII B 60.77 (https://dejure.org/1978,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1978 - VIII B 60.77 (https://dejure.org/1978,1708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokoll des Urkundsbeamten - Beschwerdefrist - Musterungsentscheidung - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten, ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 155; Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 49.72 -, vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 113.72 -, vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 49.73 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 16.73 -) kommt es für die Beurteilung einer Musterungsentscheidung in zeitlicher Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens mit Blick auf die Verhältnisse im nächstmöglichen Gestellungstermin an.
  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 155; Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 49.72 -, vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 113.72 -, vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 49.73 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 16.73 -) kommt es für die Beurteilung einer Musterungsentscheidung in zeitlicher Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens mit Blick auf die Verhältnisse im nächstmöglichen Gestellungstermin an.
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 113.72

    Anfechtung eines eine Zurückstellung verfügenden Widerspruchsbescheids der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 155; Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 49.72 -, vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 113.72 -, vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 49.73 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 16.73 -) kommt es für die Beurteilung einer Musterungsentscheidung in zeitlicher Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens mit Blick auf die Verhältnisse im nächstmöglichen Gestellungstermin an.
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.73

    Maßgebliche Kriterien für die Begründetheit einer Anfechtungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 155; Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 49.72 -, vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 113.72 -, vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 49.73 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 16.73 -) kommt es für die Beurteilung einer Musterungsentscheidung in zeitlicher Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens mit Blick auf die Verhältnisse im nächstmöglichen Gestellungstermin an.
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 49.73
    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 155; Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 49.72 -, vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 113.72 -, vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 49.73 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 16.73 -) kommt es für die Beurteilung einer Musterungsentscheidung in zeitlicher Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens mit Blick auf die Verhältnisse im nächstmöglichen Gestellungstermin an.
  • BVerwG, 24.09.1965 - VII B 60.64

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 24. September 1965 - BVerwG 7 B 60.64 - bereits ausgesprochen hat, setzt eine Rechtsmittelbelehrung, nach der die Nichtzulassungsbeschwerde auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden könne, die Beschwerdefrist nicht in Lauf.
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …

    In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß der für sonstige Wehrpflichtsachen zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - ersichtlich davon ausgegangen ist, das Musterungsverfahren werde erst mit dem Erlaß des schriftlichen Widerspruchsbescheides abgeschlossen.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 35) ausgeführt, es sei nicht auszuschließen, daß einer Rechtsmittelbelehrung mit dem unrichtigen Zusatz, das Rechtsmittel könne auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, entnommen wird, das Rechtsmittel dürfe ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden; eine derartige Belehrung setze deswegen die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 35) ausgeführt, es sei nicht auszuschließen, daß einer Rechtsmittelbelehrung mit dem (unrichtigen) Zusatz, das Rechtsmittel könne auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, entnommen wird, das Rechtsmittel dürfe ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden; eine derartige Belehrung setze deswegen die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.
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