Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klagebefugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 23.05.2006 - 1 K 1630/04
- BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06
Rn. 2 Der Klärungsbedarf, der sich aus den von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen ergeben soll, besteht nicht; denn das Verwaltungsgericht hat der Klägerin in ihrer Eigenschaft als Verfügungsberechtigte die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) zu Recht abgesprochen (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14
Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …
Rn. 13 Mit bestandskräftig gewordenem Bescheid vom 24. November 2004 nahm das inzwischen zuständig gewordene Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (jetzt: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, im Folgenden: Bundesamt) den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg vom 5. Juli 1997 im noch antragsbehafteten Umfang zurück (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006 - 8 B 61.06 -). - VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin wies der Einzelrichter mit Urteil vom 23. Mai 2006 (1 K 1630/04) als unzulässig ab, weil der Gemeinde die Klagebefugnis fehle; die Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 02. August 2006 (BVerwG 8 B 61.06 ) zurück. - BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; …
Erst der noch ausstehenden Zuordnungsentscheidung selbst kommt eine die Klagebefugnis der Klägerin begründende regelnde Wirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG zu (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24 = VIZ 2000, 26 und vom 2. August 2006 - BVerwG 8 B 61.06 - juris - zum Fehlen der Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheides).
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