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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22531
BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06 (https://dejure.org/2006,22531)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 8 B 61.06 (https://dejure.org/2006,22531)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 8 B 61.06 (https://dejure.org/2006,22531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klagebefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99

    Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06
    Rn. 2 Der Klärungsbedarf, der sich aus den von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen ergeben soll, besteht nicht; denn das Verwaltungsgericht hat der Klägerin in ihrer Eigenschaft als Verfügungsberechtigte die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) zu Recht abgesprochen (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …

    Rn. 13 Mit bestandskräftig gewordenem Bescheid vom 24. November 2004 nahm das inzwischen zuständig gewordene Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (jetzt: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, im Folgenden: Bundesamt) den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg vom 5. Juli 1997 im noch antragsbehafteten Umfang zurück (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006 - 8 B 61.06 -).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin wies der Einzelrichter mit Urteil vom 23. Mai 2006 (1 K 1630/04) als unzulässig ab, weil der Gemeinde die Klagebefugnis fehle; die Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 02. August 2006 (BVerwG 8 B 61.06 ) zurück.
  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; …

    Erst der noch ausstehenden Zuordnungsentscheidung selbst kommt eine die Klagebefugnis der Klägerin begründende regelnde Wirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG zu (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24 = VIZ 2000, 26 und vom 2. August 2006 - BVerwG 8 B 61.06 - juris - zum Fehlen der Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheides).
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