Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Erlösauskehranspruch bei investiver Veräußerung - Beurteilung eines Restitutionsausschlussgrundes - Maßgeblicher Zeitpunkt - Faktischer Gemeingebrauch
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 2 ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1
Erlösauskehranpruch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 49.95
- BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
Die Prüfung des Rückübertragungsausschlussgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muss sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten (wie Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345).Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - mit Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - (VIZ 2000, 345) für geltend gemachte Erlösauskehransprüche gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG entschieden, dass "die Prüfung, ob die Rückübertragung bereits aus anderen Gründen ausgeschlossen war, sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten muss".
Die Beschwerde wirft dem Verwaltungsgericht insoweit vor, es habe den Schriftsatz des Beklagten vom 5. September 2000 mit dem Hinweis auf das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1999 (a.a.O.) nicht zur Kenntnis genommen.
- BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95
Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat dies aus der Formulierung des § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG ("infolge") gefolgert und zur Bekräftigung auf Scheidmann (VIZ 1996, 517 ) verwiesen, der ebenfalls insoweit keine Differenzierung vornimmt. - VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 49.95
Auszug aus BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
BVerwG 8 B 64.01 VG 16 A 49.95.
- BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 35.01
Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Rechtsträgerschaft eines VEB; …
Die Vorinstanz verkennt insoweit, dass der Erlösauskehranspruch nach § 16 Abs. 1 InVorG eine ursächliche Verknüpfung zwischen Unmöglichkeit der Rückübertragung und investiver Veräußerung verlangt und deshalb auf den Zeitpunkt der investiven Veräußerung abzustellen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345, 347; Beschluss vom 5. Juni 2001 - BVerwG 8 B 64.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 6). - VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08 Ausschlussgründe im Sinne von §§ 4, 5 VermG, die einem Restitutionsbegehren der Beigeladenen im Zeitpunkt der investiven Veräußerung entgegengestanden hätten und die somit auch einen Erlösauskehranspruch ausschließen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2001 - BVerwG 8 B 64.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 6, juris Rn. 4; BVerwG…, Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7, juris Rn. 12; BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 -, Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4, juris Rn. 20; BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 21.02 -, VIZ 2003, 286, juris Rn. 12; BVerwG…, Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 35.03 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41, juris Rn. 13;… Rapp in Clemm/Etzbach/Fassbender/Messerschmidt/Schmidt-Räntsch, Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: Oktober 2011, InVorG § 16 Rn. 19 f.), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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