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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22271
BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23 (https://dejure.org/2024,22271)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2024 - 8 B 69.23 (https://dejure.org/2024,22271)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2024 - 8 B 69.23 (https://dejure.org/2024,22271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 ; GG Art. 28 Abs. 2
    Festlegung der Höhe des Kreisumlagesatzes in einer Haushaltssatzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 29.20

    Kreistag darf Kreisumlage nicht ohne Information über gemeindlichen Finanzbedarf …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Die Beachtung der aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises stellt eine verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Festsetzung des Kreisumlagesatzes dar, deren Verletzung von Verfassungs wegen zur Unwirksamkeit der Satzungsnorm führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 18).

    Rn. 6 Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 3 GG nicht zu entnehmen ist, in welcher Art und Weise die Landkreise den Finanzbedarf ihrer Gemeinden zu ermitteln und offenzulegen haben, weil die Institutsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung der gesetzlichen Ausgestaltung und Formung bedarf (BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 15).

    Hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen diese Offenlegungspflicht ist die Frage, wie ausgeführt, bereits geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 18).

    Rn. 9 a) Das Oberverwaltungsgericht ist nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - abgewichen.

    Soweit es aus der von ihm angenommenen Verletzung der Ermittlungspflicht durch den Beigeladenen die Unwirksamkeit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes abgeleitet hat, ist es, wie ausgeführt, der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - Rn. 18) gefolgt.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Rn. 10 b) Das Oberverwaltungsgericht ist auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - und vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 - abgewichen.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Rn. 10 b) Das Oberverwaltungsgericht ist auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - und vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 - abgewichen.
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Rn. 10 b) Das Oberverwaltungsgericht ist auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - und vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 - abgewichen.
  • BVerwG, 10.08.2023 - 8 B 24.23

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2023 - 8 B 24.23 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 8 C 20.19

    Keine Pflicht zur Anhörung der Gemeinden vor Festlegung der Kreisumlage

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Rn. 14 b) Es stellt auch keinen Verfahrensfehler dar, dass das Oberverwaltungsgericht keine Ermittlungen hinsichtlich der in den Hinweisen des Senats in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 8 C 20.19 - (…Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 202 Rn. 18) genannten Gesichtspunkte angestellt hat.
  • BVerwG, 29.11.2021 - 8 B 33.21

    Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren wegen der Enteignung im Zuge der …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2024 - 8 B 69.23
    Ist die angefochtene Entscheidung, wie vorliegend, auf mehrere Begründungen gestützt, ist die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2021 - 8 B 33.21 - juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 20.11.2025 - 3 KO 385/22

    Zu den Dokumentationspflichten der Kreisverwaltung vor Erlass der …

    Dies dient neben der gerichtlichen Kontrolle insbesondere auch der Überprüfung durch die betroffenen Gemeinden, ob der Kreis bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes durch den Kreistag die verfassungsrechtliche Vorgabe beachtet hat, seinen Finanzbedarf nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber demjenigen der Gemeinden zu bevorzugen (BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30/20 - BVerwGE 173, 274-282 Rn. 21 und Beschluss vom 26. Juli 2024 - 8 B 69/23 - juris Rn. 7).

    Die Beachtung der Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises stellt eine verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Festsetzung des Kreisumlagesatzes dar, deren Verletzung von Verfassungs wegen zur Unwirksamkeit der Satzungsnorm führt (BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30/20 - Rn. 22; BVerwGE 173, 274-282 und Beschluss vom 26. Juli 2024 - 8 B 69/23 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 39.24
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 8 B 24.23 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 26. Juli 2024 - 8 B 69.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2025 - 8 B 32.24
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 8 B 24.23 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 26. Juli 2024 - 8 B 69.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 37.24
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 8 B 24.23 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 26. Juli 2024 - 8 B 69.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 38.24
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 8 B 24.23 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 26. Juli 2024 - 8 B 69.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2024 - 4 A 655/24
    Rn. 9 stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.7.2024 - 8 B 69.23 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 4.7.2024 - 4 B 5.24 -, juris, Rn. 9,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2025 - 4 A 509/25
    Rn. 14 stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.7.2024 - 8 B 69.23 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 4.7.2024 - 4 B 5.24 -, juris, Rn. 9,.
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