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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.2005 - 8 B 69.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21312
BVerwG, 05.09.2005 - 8 B 69.05 (https://dejure.org/2005,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2005 - 8 B 69.05 (https://dejure.org/2005,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2005 - 8 B 69.05 (https://dejure.org/2005,21312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Nachvollziehbare und substantiierte Darlegung eines erheblichen Grundes für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 8 B 69.05
    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hatte bereits mit Schreiben vom 17. März 2005 den Klägerbevollmächtigten auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30) hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt im Falle einer chronischen Erkrankung Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen zu treffen habe.
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Der Normzweck des § 5 Abs. 1 lit. c) VermG, welcher der Gefährdung einer bestandenen Einheit durch die Rückgabe entgegen zu wirken sucht, rechtfertigt in diesem Fall keinen Rückgabeausschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02. März 2007 - BVerwG 8 B 3.07 - Bh 428 § 5 VermG Nr. 48; Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 69.05 - LKV 2006, 361;… Urt. v. 06. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Bh 428.1 § 11 InVorG Nr. 4;… offen gelassen noch von BVerwG, Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -, zit. nach juris, Rn. 14;… vgl. Hellmann, in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Loseblatt, Stand: März 2005, § 5 Rn. 53a; Wasmuth in: RVI, Loseblatt, Stand: 46 EL, B 100 § 5 VermG Rn 76), denn die städtebauliche Einheit ist, da die einzelnen Grundstücke jeweils individuell auch veräußert werden können, durch die Rückgabe eines Teil-Grundstücks an den früheren Eigentümer nicht gefährdet.
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