Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.05.2015 - 8 B 718/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- vdai.de
Die Beifügung eines Namenszusatzes zum Wort "Spielhalle" ist nach § 2 Abs. 6 HSpielhG nicht vorgesehen. In der allein zu-lässigen Verwendung des Wortes "Spielhalle" liegt keine Verletzung grundrechtlich geschützter Positionen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 07.04.2014 - 8 L 3010/13
- VGH Hessen, 12.05.2015 - 8 B 718/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VG Gießen, 07.04.2014 - 8 L 3010/13
Außenwerbung für eine Spielhalle
Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2015 - 8 B 718/14
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 7. April 2014 - 8 L 3010/13.GI - wird zurückgewiesen.Rn. 3 Den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen diese Verfügung hat das Verwaltungsgericht Gießen mit dem angegriffenen Beschluss vom 7. April 2014 - 8 L 3010/13.GI - abgelehnt.
Rn. 13 unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 7. April 2014 - 8 L 3010/13.GI - die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 25. November 2013 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 4. November 2013 anzuordnen.
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2015 - 8 B 718/14
Insoweit ist zwar die Reichweite dieser neuen Landeszuständigkeit im Einzelnen umstritten, unstreitig sollte damit jedoch - anknüpfend an § 33i GewO - jedenfalls die Regelung des Spielhallenbetriebs einschließlich der dazu erforderlichen Erlaubnis in die Zuständigkeit der Länder überführt werden (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.248 - juris Rdnr. 32 f.; Schneider, Ultra Vires? Kompetenzprobleme im neuen Spielhallenrecht der Länder, GewArch 2013, 137; Weidemann, Das Recht der Automatenaufsteller nach der Föderalismusreform NVwZ 2013, 673 f).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2015 - 4 B 822/15
Entfernung der Fassadenwerbung an einer Spielhalle mit dem Begriff "Casino Star"; …
Rn. 18 Hess. VGH, Beschluss vom 12.5.2015 - 8 B 718/14 -, juris, Rn. 20.Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011- 9 B 52.11 - juris, Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 12.5.2015 - 8 B 718/14 -, juris, Rn. 21.
- VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13
Lotterierecht
Rn. 32 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Verfahren 8 B 718/14 (Beschluss vom 12.05.2015) die Gesetzgebungskompetenz des Landes Hessen für den Erlass des Spielhallengesetzes bejaht und dabei auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 23.07.2013, Az.: 10 N 13.248) Bezug genommen (vgl. dazu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 96/13; Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, Az.: 1 VB 15/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: 1 S 30.13; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.06.2014, Az.: 4 Bs 279/13; Bay. VGH, Beschluss vom 30.09.2013, Az.: 10 CE 13.1834).Diese Entscheidung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 12.05.2015, Az.: 8 B 718/14) voll umfänglich bestätigt und ausgeführt, dass die Beifügung eines Namenszusatzes nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 6 HSpielhG nicht vorgesehen sei und eine Spielhalle nicht andere Bezeichnungen (wie etwa Casino) verwenden dürfe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 4 B 309/15
Rechtmäßigkeit einer auf die Entfernung der Werbung mit dem Begriff "Casino" an …
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 9 B 52.11 - juris, Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 8 B 718/14 -, juris, Rn. 21. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 319/15
Rechtswidrigkeit einer auf die Untersagung des Begriffs "Joker" auf der …
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 9 B 52.11 - juris, Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 8 B 718/14 -, juris, Rn. 21.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".