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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2827
BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; NAbfG § 12 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Lenkungsgebühr - Nebenzweck - Abfallvermeidung - Kommunale Selbstverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben; Benutzungsgebühr; Abfallbeseitigungsgebühr; Abgabenrecht; Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1186
  • DVBl 1998, 1224
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98
    Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes stehen einer landesgesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, durch die Gebührengestaltung spürbare Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen (§ 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 = § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) nicht entgegen; der damit verfolgte Nebenzweck der Abfallvermeidung stimmt mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG überein (im Anschluß an Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13).

    ist in ihrer abstrakten Formulierung ohne weiteres zu bejahen, da die kommunale Selbstverwaltungsgarantie bezüglich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft "im Rahmen der Gesetze" gewährleistet ist (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist auch bereits geklärt, daß eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand an hinreichend zahlreichen und gewichtigen Aufgaben nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (Beschluß vom 3. Mai 1994, a.a.O.).

    Da § 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 (= § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) in der bindenden Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht dem örtlichen Satzungsgeber bei der Gebührengestaltung die Schaffung eines spürbaren Anreizes zur Abfallvermeidung vorschreibt, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von dem in dem Beschluß vom 3. Mai 1994 (a.a.O.) beurteilten landesrechtlichen Gebot (§ 3 Abs. 2 Satz 5 SächsEGAB), durch die Gebührengestaltung nachhaltige Anreize zur Vermeidung ... von Abfällen zu schaffen.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr; …

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragsgegners ist erfolglos geblieben (BVerwG, Beschl. v. 22.5.1998 - BVerwG 8 B 84.98 -, abgedruckt der Parallelbeschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - NVwZ 1998, 1186 = DVBl. 1998, 1224 (teilweise) = ZKF 1999, 63 = NuR 1999, 149).

    Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 1998 (- 8 B 82.98 - aaO) festgestellt, dass eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

    Derartige Bestimmungen sind mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 3.5.1994 - 8 NB 1.94 -, DÖV 1994, 786; Beschluss vom 26.5.1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DÖV 2001, 468).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine landesrechtliche Vorschrift, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren bzw. nachhaltigen Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, Beschlüsse v. 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 zum KrW/AbfG und v. 3. Mai 1994 - 8 NB 1.94 -, NVwZ 1994, 900 f. zum AbfG).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05

    Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren; …

    Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.).
  • VG Münster, 06.01.2012 - 7 K 499/10

    Anforderungen an die kommunale Festsetzung von Schmutzwassergebühren; …

    Rn. 31 vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 m.w.N.
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