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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2007 - 8 B 84.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20436
BVerwG, 22.02.2007 - 8 B 84.06 (https://dejure.org/2007,20436)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 8 B 84.06 (https://dejure.org/2007,20436)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 8 B 84.06 (https://dejure.org/2007,20436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung im Anschluss an einen Organstreit bei Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung individueller Mitgliedschaftsrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 8 B 84.06
    Ein Beschwerdeführer, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angefochtene Entscheidung erheblich gewesen wäre (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; ebenso Eichberger, in: Schoch/Schmidt-.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister …

    Abgesehen davon, dass der Beklagte nicht aufzeigt, warum die auch nach seinem Vorbringen vom Verwaltungsgericht erteilten Hinweise zu vage gewesen sein sollen, muss ein Beteiligter, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht äußern können, gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angefochtene Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - 8 B 84.06 -, juris Rn. 4, …und vom 28. Juni 2016 - 8 B 21.15 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510

    Gemeinderatsmitglied, Kommunalverfassungsstreit, Kostenerstattungsanspruch, …

    Das Verwaltungsgericht ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (U. v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris; bestätigt durch BVerwG, B. v. 22.2.2007- 8 B 84/06 - juris) zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Kostenerstattungsanspruch hier schon deshalb ausscheidet, weil die Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung der individuellen Mitgliedschaftsrechte des Klägers mangels vorheriger Anrufung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht als unumgänglich anzusehen war.
  • BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15

    Grundbuchersuchen auf Eintragung als Berechtigte der Erbengemeinschaft

    Mit der Gehörsrüge muss ein Beschwerdeführer schlüssig und substantiiert darlegen, welches vom Rechtsstandpunkt des angegriffenen Urteils aus gesehen entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen hat bzw. was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angegriffene Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 8 B 84.06 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 16.06.2015 - B 5 K 13.640

    Gemeinderatsmitglied; Kommunalverfassungsstreit; Kostenerstattung

    Rn. 19 Demgegenüber betont namentlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass für das bayerische Landesrecht der kommunalverfassungsrechtliche Erstattungsanspruch im Mitgliedschaftsrecht des einzelnen Gemeinderats wurzelt (…BayVGH, B.v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris Rn. 28; nachgehend BVerwG, B.v. 22.2.2007 - 8 B 84.06 - juris).
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