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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8893
BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00 (https://dejure.org/2000,8893)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2000 - 8 B 85.00 (https://dejure.org/2000,8893)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2000 - 8 B 85.00 (https://dejure.org/2000,8893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Vorliegen einer Beschwer der Rechtsmittelführerin - Rechtsmittel einer Beigeladenen - Vorliegen einer materiellen Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00
    "Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist" (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 83.66 - BVerwGE 31, 233 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - DVBl 1992, 301 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass eine in einem solchen Verfahren ergehende Entscheidung - mit welchen Inhalt auch immer - den zu Unrecht Beigeladenen "nicht in einer irgendwie beachtlichen Weise beschweren kann" (Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 83.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00
    "Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist" (Urteile vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 83.66 - BVerwGE 31, 233 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - DVBl 1992, 301 m.w.N.).

    Ein besonderes berechtigtes, gesetzlich zu schützendes Interesse hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa darin gesehen, wenn durch eine ergangene Entscheidung die gesetzlichen Aufgaben einer Handwerkskammer und ihre Kompetenz zur Herbeiführung einer Untersagungsverfügung betroffen sind (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - DVBl 1992, 301).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00
    Das Bestehen von abstrakten Rechtskompetenzen etwa im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zwischen dem zuständigen Bundesminister und einer Planfeststellungsbehörde reicht hingegen in dem betreffenden weisungsgebundenen Auftragsverhältnis nicht aus (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - Buchholz 11 zu Art. 87 d GG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum; …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die von einem zu Unrecht Beigeladenen eingelegten Rechtsmittel verschiedentlich mit dem Hinweis als unzulässig angesehen, dass ihm in aller Regel die für ein Rechtsmittel erforderliche materielle Beschwer fehlen wird (vgl. Urteile vom 23. August 1974 - BVerwG 4 C 29.73 - BVerwGE 47, 19 , vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 84.69 - BVerwGE 37, 43 und vom 31. Januar 1969 - BVerwG 4 C 83.66 - BVerwGE 31, 233 ; Beschluss vom 18. September 2000 - BVerwG 8 B 85.00 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135 S. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 10 A 1934/01

    Anpassung einer Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung; Anpassung …

    Rn. 10 BVerwG, Beschluss vom 18. September 2000 - 8 B 85/00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135 m.w.N.

    Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1969 - IV C 83.66 -, BVerwGE 31, 233, 234, vom 10. Dezember 1970 - VIII C 84.69 -, BVerwGE 37, 43, 44, vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, BVerwGE 47, 19, 20 und Beschluss vom 18. September 2000 - 8 B 85/00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst; …

    Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2000 - 8 B 85.00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135; Urteile vom 31.01.1969 - 4 C 83.66 -, BVerwGE 31, 233; vom 03.09.1991 - 1 C 55.88 -, DVBl. 1992, 301).
  • OVG Thüringen, 25.05.2011 - 1 KO 350/08

    Unterhaltungspflicht an einem Wasserspeicher einer DDR-Meliorationsanlage

    Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d. h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2000 - 8 B 85/00 - zit. nach Juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08

    Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines …

    Rn. 9 a) Daran würde es bereits fehlen, wenn die Beiladung zu Unrecht erfolgt wäre, weil weder eine Beteiligung der Beigeladenen zu 1) an dem streitigen Rechtsverhältnis in der Weise vorlag, dass die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO - notwendige Beiladung) noch die rechtlichen Interessen der Beigeladenen zu 1) durch die Entscheidung berührt werden konnten (§ 65 Abs. 1 VwGO - einfache Beiladung), denn eine in einem solchen Verfahren ergehende Entscheidung - mit welchem Inhalt auch immer - kann den zu Unrecht Beigeladenen nicht in einer irgendwie beachtlichen Weise beschweren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2000 - 8 B 85/00 -, VIZ 2000, 817, Buchholz 310 § 65 VwGO, Nr. 135; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 7 B 2769/96 -, bei Juris).
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