Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.1989 - 8 B 87.00100 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- uni-speyer.de
Art 6 Abs 2 StrWG BY, Art 6 Abs 3 StrWG BY, § 130 Abs 1 S 2 BGB, § 183 S 1 BGB, § 185 Abs 2 BGB
Bindung an die Zustimmung zur Widmung einer öffentlichen Straße bei Eigentümerwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 280
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.1989 - 5 S 2490/88
Bekanntmachung von Bebauungsplänen
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.1989 - 8 B 87.00100
UPR 1989, 396-397 (Leitsatz und Gründe) BayVBl 1989, 628-629 (Leitsatz und Gründe) DÖV 1989, 1044-1045 (Leitsatz und Gründe) NVwZ 1990, 280-281 (Leitsatz und Gründe).
- VG Stuttgart, 18.01.2019 - 2 K 2241/17
Zustimmung zur Widmung einer Straße - Erstattung von Rechtsanwaltskosten im …
Es entsteht eine Belastung, welche die privatrechtlichen Nutzungsmöglichkeiten überlagert (…Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2006, Kap. 8 Rn. 8;… Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 3;… Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2005, § 5 Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 21.02.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280, 281).Bei der Zustimmung handelt es sich um eine auf die Widmung bezogene und gegenüber dem Träger der Straßenbaulast abzugebende Erklärung; ihrer Natur und Zwecksetzung nach ist sie unwiderruflich (…Lorenz/Will, a.a.O., § 5 Rn. 19; Bay. VGH, Beschl. v. 21.02.1989, a.a.O.).
Die zustimmende Willenserklärung belastet als öffentlich-rechtliche Verfügung das Grundstück auch mit Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger (…Kodal, a.a.O., Kap. 8 Rn. 16.5; Bay.VGH, Beschl. v. 21.02.1989, a.a.O., 281).
- VG München, 04.06.2025 - M 28 K 22.4017
Widerruflichkeit der Zustimmung zur Widmung nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG nach …
Da die Zustimmung eine verfügende Willenserklärung darstellt und damit die Zustimmungserklärung - auch schon vor der Vornahme der Widmung - eine dingliche Belastung des Grundstücks herbeiführt, bindet die Zustimmungserklärung bei einem Eigentümerwechsel auch den Rechtsnachfolger (BayVGH, B.v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - beckonline; BayVGH, U.v. 28.8.2002 - 8 B 97.2432 - juris;… Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2023, Art. 6 Rn. 22a).Rn. 29 Die Zustimmung zur Widmung stellt ein in sich abgeschlossenes Rechtsgeschäft dar, welches bereits mit dem Zugang bei der Behörde wirksam wird und bereits zu diesem Zeitpunkt eine dingliche Belastung des Grundstücks herbeiführt (BayVGH, B.v. 21.2.1998 - 8 B 87.00100 - beck-online).
Aus der Rechtsnatur der Zustimmungserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nicht erst der späteren Widmungsverfügung bedarf, ergibt sich, dass ein Widerruf nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung nicht mehr möglich ist (In diese Richtung auch: BayVGH, B.v. 21.2.1998 - 8 B 87.00100 - beck-online).
- VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462
Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung; …
Der Vormerkungsberechtigte wäre in diesem Fall bei der Zustimmung zur Widmung als Nichtberechtigter aufgetreten, die Verfügung würde dann mit seiner Eintragung ins Grundbuch wirksam (vgl. BayVGH vom 21.2.1989 Az. 8 B 87.00100 NVwZ 1990, 280, 281).Rn. 34 dd) Die Zustimmung des Vaters der Klägerin bindet auch die Klägerin als Rechtsnachfolgerin (BayVGH vom 21.2.1989 Az. 8 B 87.00100 NVwZ 1990, 280, 281; VG Würzburg vom 9.9.2008 Az. W 4 K 07.1266 RdNr. 24), ein Widerruf der Zustimmung ist regelmäßig nicht möglich, weil es sich bei der Zustimmung um ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft handelt, das mit Zugang der Erklärung wirksam wird und das Grundstück belastet (BayVGH vom 21.2.1989 a.a.O.;… VG Würzburg vom 9.9.2008 a.a.O. RdNr. 24).
- VGH Bayern, 20.07.2010 - 8 ZB 10.1109
Bindung einer Miteigentümergemeinschaft an straßenrechtliche Widmung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof neigt dieser Rechtsauffassung zu, hat die umstrittene Frage aber noch nicht abschließend entschieden (vgl. BayVGH vom 21.2.1989 BayVBl 1989, 628/629; vom 28.8.2002 Az. 8 B 97.2432 RdNr. 15; BayVGH Großer Senat vom 3.11.2005 BayVBl 2006, 246/247 zur Nachbarzustimmung im Baurecht). - VG Düsseldorf, 05.08.2004 - 9 L 1406/04
Bestimmung des Begriffs der öffentlichen Verkehrsfläche im Sinne des …
Rn. 20 vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 8 B 87.00100 -, BayVBl. 1989, 628; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage 1999, Anm. 11.3. - VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
Gesicherte Erschließung im bauplanungsrechtlichen Sinne - Anschluss an das …
Sollte der Vortrag zum Wegfall der Geschäftsgrundlage dahingehend zu verstehen sein, dass die Zustimmung von den Rechtsnachfolgern nunmehr widerrufen werden soll, so ist darauf hinzuweisen, dass die Widerrufbarkeit der ausdrücklich unwiderruflich ausgestalteten Zustimmung als öffentlich-rechtlicher Verfügung mit Zugang der Erklärung weggefallen ist (vgl. eindeutig BayVGH, B.v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280; VG München, U.v. 22.8.2014 - M 2 K 14.81 - juris). - VG Würzburg, 09.09.2008 - W 4 K 07.1266
Widmung; konkludente Zustimmung; Voreigentümer; Bindungswirkung
Auf spätere Änderungen in der Verfügungsbefugnis kommt es daher nicht mehr an; die Zustimmung wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern im Eigentum (BayVGH, B.v. 21.02.1989, BayVBl. 1989, 628 = DÖV 89, 1044 m.w.Nw.). - OVG Niedersachsen, 14.12.2000 - 3 K 5625/98
Allgemeinwohl; Antragsbefugnis; Aufhebung; Eigentümer; Gemeingebrauch; Gewässer; …
Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob die Zustimmung als eine öffentlich-rechtliche Verfügung des Eigentümers über das Gewässer bereits mit ihrem Zugang bei der Wasserbehörde nicht nur entsprechend § 130 BGB wirksam, sondern auch zugleich unwiderruflich wird (…vgl. zu der Zustimmung des Eigentümers zu einer straßenrechtlichen Widmung: Kodal/Krämer Straßenrecht 6. Aufl. S. 216 f. RN 11.3, 11.4;… Marschall/Schroeter/Kastner, BFStrG, 5. Aufl., § 2 RN 14; VGH München, Beschl. v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280, 281;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.2.1988 - 12 OVG A 109/85 - NVwZ-RR 1989, 225, 226). - OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 2 U 26/22
Amtshaftung bei Nichterteilung der Baugenehmigung wegen nicht gesicherter …
Die von der Vorschrift vorausgesetzte Zustimmung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Empfänger wirksam wird und aufgrund ihrer Zweckrichtung und ihrer öffentlich-rechtlichen Natur bindend und nicht widerruflich ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.02.1989 - 8 B 87.00100, NVwZ 1990, 280; s. auch Jupe, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht in Brandenburg, Bd. 1, Abschnitt 11.00, Nr. 2.1.1.1). - VG München, 22.08.2014 - M 2 K 14.81
Straßenrecht; Eigentümerweg; Zustimmung zur Widmung; Unwiderruflichkeit der …
Denn die Kläger haben in Ziffer II. 4. der Urkunde vom 17. September 2009 der Widmung ausdrücklich unwiderruflich zugestimmt (vgl. BayVGH, u. v. 21.02.1989 - 8 B 87.00100 - BayVBl 1989, 628/629). - VG München, 19.03.2010 - M 2 K 09.3389
Zustimmung zur Widmung; Bindung der Rechtsnachfolger
- VG München, 22.08.2014 - M 2 K 14.84
Straßenrecht; Eigentümerweg; Zustimmung zur Widmung; Unwiderruflichkeit der …
- VG München, 19.02.2025 - M 28 K 22.6551
Straßenrechtliche Widmung, Konkludente Zustimmung des vormaligen Eigentümers zur …
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