Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Darlegungspflicht des Klägers in der Beschwerdebegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.02.2001 - 7 A 158/00
- BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Diese Frage ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder in sonstiger Weise der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 sowie Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Diese Frage ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder in sonstiger Weise der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 sowie Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Diese Frage ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, weil der Entschädigungstatbestand der entschädigungslosen Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, der einen diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum voraussetzt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deshalb eingreift, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder in sonstiger Weise der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten worden ist (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 sowie Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt näher ausgeführt werden (vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist. - BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in derartigen Fällen im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der beiden tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 VwGO prozessordnungsgemäß geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 S. 3 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 50 ). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 87.01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in derartigen Fällen im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der beiden tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 VwGO prozessordnungsgemäß geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 S. 3 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 50 ).
- BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20
Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten
Die Klage ist durch Prozessurteil abzuweisen (VGH München, Urteil vom 6. März 1990 - 8 B 87.01 384 und 8 B 87.01 434 - NVwZ-RR 1990, 551 ; OVG Bautzen…, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 5 B 570/13 - juris Rn. 13;… Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 91 Rn. 89;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 91 Rn. 39;… Kothe, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 17. Aufl. 2022, § 91 Rn. 21;… Haack, in: Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 91 Rn. 42;… zur vergleichbaren Problematik bei § 263 ZPO: ausführlich Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 263 Rn. 37).
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