Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision im Fall mehrer die angegegriffene Entscheidung selbstständig tragenden Begründungen - Anforderungen an den Ausschluss einer Rückübertragung von Eigentumsrechten gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 16.05.2007 - 1 K 1697/03
- BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07
In diesem Fall beruht das erstinstanzliche Urteil nicht auf der hinwegdenkbaren Begründung (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07
In diesem Fall beruht das erstinstanzliche Urteil nicht auf der hinwegdenkbaren Begründung (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07
Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31) in dem angefochtenen Urteil verneint, weil der Ausschlusstatbestand voraussetze, dass das Unternehmen bereits am Stichtag Eigentümer des Grundstücks war oder zumindest eine eigentumsähnliche Rechtsstellung hatte.
- VG Cottbus, 04.12.2024 - 1 K 490/18
Ausschlussgründe, Berechtigung (nicht streitgegenständlich), Grundstück mit …
Das setzt voraus, dass das Unternehmen bereits am Stichtag Eigentümer des Grundstücks war oder zumindest eine eigentumsähnliche Rechtsstellung innehatte; der Schutzzweck des § 5 Abs. 1 lit. d) VermG, bestimmte Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Unternehmens nicht durch die Wiederherstellung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen, greift nicht ein, wenn die Nutzung des Grundstücks lediglich auf einem schuldrechtlichen Verhältnis beruht (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 15 und BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2008 - BVerwG 8 B 87.07 -, juris Rn. 3;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 -, juris Rn. 16 [kein Entfallen des Restitutionsausschlussgrundes, weil das Unternehmen als solches im Wege des "asset deal" veräußert wird]).
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