Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Restitutionsklage gegen die Rückübertragung von Eigentum an einem bebauten Wohngrundstück; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Restitutionsklage gegen die Rückübertragung von Eigentum an einem bebauten Wohngrundstück; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 06.01.2015 - 5 K 637/14
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 31.16
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00
Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
Das ist nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).Es liegt auf der Hand, dass ein Ablehnungsgesuch nicht dazu benutzt werden darf, die Zusammensetzung des Gerichts in einer Weise zu beeinflussen, die die Durchsetzungschance für die von der Klägerin für zutreffend erachtete Rechtsauffassung erhöht; ein objektiv in diese Richtung zielendes Ablehnungsgesuch liegt auch dann in der Nähe des Rechtsmissbrauchs, wenn der betreffenden Partei subjektiv eine solche Beeinflussungsabsicht fehlt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10
Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
Ebenso wenig ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs ersichtlich, soweit sich die Klägerin gegen die rechtliche Würdigung des Investitionsvorrangbescheids in dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 in dem Verfahren 8 C 6.10 wendet. - BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83
Bundesgesetz - Landesgesetz - Richterwahlausschuß - Zuweisung - Zulässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2026 - 16 E 885/23 Rn. 23 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 8 KSt 7.16 (8 B 9.15, 8 B 31.16) -, juris, Rn. 3.
- BGH, 30.06.2026 - AnwZ (Brfg) 10/26 Denn eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne der Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG kann nicht mit verfahrens- oder materiell-rechtlichen Einwänden gegen frühere, in anderen Verfahren der Klägerin ergangene Entscheidungen dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 8 KSt 7/16, 8 KSt 7/16 (8 B 9/15, 8 B 31/16), juris Rn. 3).
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16
Nachweis einer unrichtigen Sachbehandlung im Rahmen des Kostenansatzes in einer …
Rn. 2 Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 9.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 31.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 9.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 31.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 31.16
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. Rückübertragung eines …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2016 - BVerwG 8 B 9.15 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 27.05.2015 - 8 B 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 123 VwGO
Disziplinarrecht ; hier: Antrag nach § 123 VwGO; Verhinderung der Beweiserhebung - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11
Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 8 B 9/15
Denn münden die disziplinarrechtlichen Ermittlungen in dem Erlass einer Disziplinarverfügung ( § 33 DG LSA ) gegen die Antragstellerin oder der Erhebung der Disziplinarklage ( §§ 34, 49 DG LSA ), können etwaige Fehler in der Beweiserhebung im Rahmen der dagegen zustehenden Rechtsbehelfe ( §§ 41, 59 DG LSA ) bzw. in der Verteidigung gegen die Disziplinarklage ( § 52 DG LSA ) geltend gemacht werden, wobei die Möglichkeit der Heilung bzw. Ersetzung der fehlerhaften Verfahrenshandlungen durch Tätig werden des Disziplinargerichts besteht Vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2012, 8 A 7/11 m. w. Nachw.; juris).Zutreffend zitiert die Antragstellerin insoweit die Ausführungen des Disziplinargerichts in dem Urteil vom 13.12.2012 ( 8 A 7/11 ; juris), wonach unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.07.2010, 2 A 4.09; juris), der Verdacht eines Dienstvergehens hinreichend konkret sein muss und bloße Vermutungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht ausreichen.
- BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe …
Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 8 B 9/15
Zutreffend zitiert die Antragstellerin insoweit die Ausführungen des Disziplinargerichts in dem Urteil vom 13.12.2012 ( 8 A 7/11 ; juris), wonach unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.07.2010, 2 A 4.09; juris), der Verdacht eines Dienstvergehens hinreichend konkret sein muss und bloße Vermutungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht ausreichen.
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 - 35 L 495/26
Eilantrag einer Polizeikommissarin auf Untersagung disziplinarbehördlicher …
Rn. 48 vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 8 B 9/15 -, juris Rn. 7,. - VG Magdeburg, 20.04.2021 - 15 A 16/20
Disziplinarmaßnahme bei Polizeischüler mit Restalkohol im Unterricht
Dabei werden jedenfalls auch anonyme Mitteilungen, die offensichtlich nicht ins Blaue hinein vorgenommen wurden, sondern in sich schlüssig und substantiiert sind und unter Nennung weiterer Tatsachengrundlagen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 DG LSA ) für ein Dienstvergehen liefern, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens im Einzelfall rechtfertigen können (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2012; 8 A 7/11 ; Beschluss v. 27.05.2015, 8 B 9/15 , alle juris). - VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 4/17
Keine "Durchsuchung" eines Dienst-PC im disziplinarrechtlichen Sinne, wenn Daten …
Rn. 15 Mangels des gezielten Grundrechtseingriffs scheidet auch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung der Beweiserhebung aus (vgl dazu: VG Magdeburg, Beschluss v. 27.05.2017, 8 B 9/15; juris). - VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25
Keine selbständige Überprüfbarkeit von Verfahrenshandlungen im behördlichen …
Überdies kann anhand der umfangreichen und nachvollziehbaren Ausführungen in dem Unterrichtungsschreiben des Antragsgegners über die Einleitung des Disziplinarverfahrens vom 10. Oktober 2025 ausgeschlossen werden, dass es sich vorliegend um eine missbräuchliche oder willkürliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens handelt (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 8 B 9/15 -, juris Rn. 7).
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