Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147, 8 B 98.3165 |
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.09.1998 - W 6 K 98.1230
- VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147, 8 B 98.3165
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Ein weiteres Anhörungsverfahren wäre in diesem Zusammenhang nur erforderlich gewesen, wenn neue Umstände die Art oder den Umfang der Betroffenheit der Klägerin in einem grundlegend anderen Licht hätten erscheinen lassen oder wenn sie dadurch gehindert gewesen wäre, ihre Betroffenheit vollständig geltend zu machen (vgl. BVerwGE 98, 339/345; 102, 331/339 ff.).In einer solchen Verfahrenssituation die erneute Durchführung eines Anhörungsverfahrens zu verlangen, wäre reiner Selbstzweck, der mit den verfahrensökonomischen Zielsetzungen der Art. 72 ff. VwVfG-BY nicht vereinbar wäre (vgl. BVerwGE 75, 214/219; 102, 331/340).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Die verfahrensökonomischen Zielsetzungen der Art. 72 ff. VwVfG-BY verlangen es dabei, von dem bereits durchgeführten Planfeststellungsverfahren möglichst viel an Ertrag für das Korrekturverfahren fruchtbar zu machen und entsprechende Verfahrensschritte möglichst nicht zu wiederholen (vgl. BVerwGE 75, 214/219 f.).In einer solchen Verfahrenssituation die erneute Durchführung eines Anhörungsverfahrens zu verlangen, wäre reiner Selbstzweck, der mit den verfahrensökonomischen Zielsetzungen der Art. 72 ff. VwVfG-BY nicht vereinbar wäre (vgl. BVerwGE 75, 214/219; 102, 331/340).
- BVerwG, 26.03.1993 - 4 NB 45.92
Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Vertretung einer Behörde …
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Ihre Rechtfertigung bezieht sie als solche aus der auch die Straßenbaulastträger bindenden öffentlich-rechtlichen Pflicht, Gewässer im Interesse bestehender öffentlicher Wasserversorgungsanlagen vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (vgl. § 1a Abs. 1, 2 , § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG ), und zwar auch bereits im Vorfeld von Schutzgebietsfestsetzungen (vgl. dazu BVerwG vom 26.3.1993 ZfW 1994, 275/276), sowie zugleich aus der Verpflichtung der Straßenbaulastträger, beim Bau und bei der Unterhaltung der Straßen die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 2. Alt ., Art. 10 Abs. 1 StrWG-BY ).Aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1993 (ZfW 1994, 275) ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nichts Abweichendes; dort wird lediglich der an sich selbstverständliche Gesichtspunkt wiederholt, daß der öffentliche Belang des Trinkwasserschutzes je nach den konkreten Umständen (Gefährdungspotential der Bebauung, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Grundwasserstand u.ä.) nach den allgemeinen Abwägungsgrundsätzen zu beurteilen ist (…vgl. BVerwG a.a.O. S. 276).
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1986 - 5 S 2831/84
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsbereich eines Gewerbegebiets
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Auch in der Rechtsprechung ist Wasserschutzgebieten ein solcher Vorrang nicht zugebilligt worden (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 21.10.1988 NVwZ-RR 1989, 354, wonach die Schutzzonen einer Wasserschutzgebietsverordnung anläßlich der Planfeststellung für den Bau einer Bundesstraße geändert werden können; vom 24.3.1986 NVwZ 1987, 241 und vom 3.8.1998 VBlBW 1999, 97/99, wonach die Existenz eines Gewerbe- oder sonstigen Baugebiets der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets nicht notwendig entgegensteht).Davon, daß solche Restrisiken aber nicht generell ausgeschlossen werden können, gehen sowohl die Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 24.3.1986 NVwZ 1987, 241/242) wie einschlägige Verwaltungsvorschriften aus (vgl. Tz. 5 und 6 der "Leitlinien Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung" des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft vom April 1996); es stellt auch insoweit keine Besonderheit dar, daß ein vollkommener Schutz nicht möglich ist (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 24.3.1986 a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Wie im dortigen Fall ist daher im Interesse der Eigentümer der an der Straße liegenden Grundstücke die Entscheidung über die Einziehung als Beurteilung eines unbestimmten Rechtsbegriffs anzusehen, die der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (zum Fall des Art. 3 Abs. 1 StrWG-BY vgl. BVerwG vom 11.11.1983 DVBl 1984, 338 = NVwZ 1985, 109; BayVGH vom 24.2.1970 BayVBl 1971, 70/71; vom 23.10.1990 BayVBl 1991, 146 -- jeweils m.w.N.). - BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Ein weiteres Anhörungsverfahren wäre in diesem Zusammenhang nur erforderlich gewesen, wenn neue Umstände die Art oder den Umfang der Betroffenheit der Klägerin in einem grundlegend anderen Licht hätten erscheinen lassen oder wenn sie dadurch gehindert gewesen wäre, ihre Betroffenheit vollständig geltend zu machen (vgl. BVerwGE 98, 339/345; 102, 331/339 ff.). - BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Die Klägerin ist daher als Inhaberin des Altrechts und als Eigentümerin der Quellgrundstücke einschließlich der sich darauf befindlichen Wassergewinnungsanlagen wie ein sonstiges privates Wasserwerk klagebefugt (vgl. dazu auch BVerwGE 41, 178). - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Ein Abwägungsfehler liegt darin nicht, weil sich die Alternativkonzeption der Klägerin der Behörde nicht aufdrängen mußte; daß sie möglicherweise mit guten Gründen vertreten werden könnte, ist nicht ausreichend (vgl. BVerwGE 100, 238/250 m.w.N.). - BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96
Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Ferner handelt es sich bei diesen Verwaltungsvorschriften im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht um normkonkretisierende Richtlinien, zumal nicht ersichtlich ist, daß und inwiefern die Exekutive bei ihrem Erlaß höherrangigen Geboten und dem für deren Konkretisierung wesentlichen Erkenntnis- und Erfahrungsstand Rechnung getragen hätte (vgl. dazu näher BVerwG vom 28.10.1998 DÖV 1999, 469/470 m.w.N.). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Das konkrete Straßenbauvorhaben ist zum Schutze der bestehenden Wassergewinnungsanlage Zell (Zeller-Berg Stollen und Norbertusheim-Stollen) erforderlich, d.h. objektiv vernünftigerweise geboten (vgl. dazu allgemein BVerwGE 72, 282/284 ff.; 56, 110/119 f.). - BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91
Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung - …
- BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
- VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
- VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88
Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins; …
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98
Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung …
- VG Berlin, 12.06.2026 - 1 K 214.24
Keine Sperrung für Durchgangsverkehr im Waldseeviertel
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungsgründen in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden betont, eine Einziehung werde in der Regel nur im öffentlichen Interesse vorgenommen, sodass der Einzelne darauf keinen Anspruch habe (BayVGH, Urteil vom 10. Mai 1999 - 8 B 99.147 -, juris, Rn. 58). - VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.734
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage eines eigentumsbetroffenen Klägers; …
Grundsätze der Raumordnung sind in der Abwägung zu berücksichtigen, weil sie im Gegensatz zu Zielen, die zwingendes Recht sind, überwunden werden können (BayVGH, U.v. 10.5.1999 - 8 B 99.147, 8 B 98.3165 - juris Rn. 30 ff.;… Numberger in Zeitler, BayStrWG, Stand Oktober 2014, Art. 35 Rn. 20 ff.). - VGH Bayern, 27.11.2024 - 8 ZB 23.1886
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem straßenrechtlichen …
Rn. 10 Eine Einziehung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG erfordert eine Abwägung der betroffenen öffentlichen und ggf. auch privaten Belange (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.1999 - 8 B 99.147 u.a. - BayVBl 2000, 82 = juris Rn. 58;… Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2023, Art. 8 Rn. 15;… Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 269;… zur Widmungsbeschränkung vgl. auch BayVGH, B.v. 17.6.2024 - 8 CS 24.721 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten …
Grundsätze der Raumordnung sind in der Abwägung zu berücksichtigen, weil sie im Gegensatz zu Zielen, die zwingendes Recht sind, überwunden werden können (BayVGH, U.v. 10.5.1999 - 8 B 99.147, 8 B 98.3165 - juris Rn. 30 ff.;… Numberger in Zeitler, BayStrWG, Stand Oktober 2014, Art. 35 Rn. 20 ff.). - OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01
Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität; …
Bei der Klägerin zu 2) handelt es sich um eine Betriebsführungsgesellschaft, der sich die Klägerin zu 1) gewissermaßen als Verrichtungsgehilfe in Gestalt einer Eigengesellschaft nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 NGO bedient (…vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 3.6.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71; VGH München, Urt. v. 10.5.1999 - 8 B 99.147 u.a. -, NuR 1999, 850). - VG Cottbus, 25.10.2007 - 4 K 1199/04
Einziehung eines Gärtnereiwegs; Klagerecht der Anlieger gegen straßenrechtliche …
Im Interesse der Eigentümer der an einer Straße anliegenden Grundstücke ist die Entscheidung über die Einziehung - jedenfalls hinsichtlich der ersten Tatbestandsalternative - als Beurteilung unbestimmter Rechtsbegriffe anzusehen, die - auch hinsichtlich der Beurteilung der Verkehrsbedeutung einer Straße - der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Mai 1999 - 8 B 99.147 -, BayVBl. 2000, 82, 85).
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