Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 14.12.2010 - 8 Bf 130/10.PVL |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anerkenntnis der Mitbestimmungspflichtigkeit einer so genannten "Teambildung" im Rahmen der Umstrukturierung eines Rechtsmitteldezernats einer Behörde
- Justiz Hamburg
§ 306 ZPO, § 307 ZPO, § 61 Abs 1 MitbestG SH, § 51 Abs 1 MitbestG SH
Anerkenntnis der Mitbestimmungspflichtigkeit einer so genannten "Teambildung" im Rahmen der Umstrukturierung eines Rechtsmitteldezernats einer Behörde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Anerkenntnisbeschlusses in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Disposition der am personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren Beteiligten bei einer Entscheidung über Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Anerkenntnisbeschlusses in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Disposition der am personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren Beteiligten bei einer Entscheidung über Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.04.2010 - 25 FL 19/08
- OVG Hamburg, 14.12.2010 - 8 Bf 130/10.PVL
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91
Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.12.2010 - 8 Bf 130/10
Auch eine entsprechende Dienstvereinbarung wäre unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.1991, 6 P 5.91, PersR 1992, 104, 107).
- BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11
Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des …
Auf die Beschwerde der Beteiligten änderte das Oberverwaltungsgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 8 Bf 130/10.PVL - den erstinstanzlichen Beschluss und lehnte den Antrag insoweit ab, als der Antragsteller die Feststellung begehrt, dass die Teambildung im Dezernat Rechtsmittel am Standort Hamburg seiner Mitbestimmung unterliegt.Die Organisationsstruktur des Dezernats unterliegt der - bereits ausgeübten - Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats, wie das Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 8 Bf 130/10.PVL - rechtskräftig und mit zutreffender Begründung festgestellt hat (…vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 6.10 - juris Rn. 9 ff.).
- VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
Kantine; Reduzierung Speisenangebot; Verwaltung Sozialeinrichtung; …
Dies ist mit dem im öffentlichen Interesse durchgeführten objektiven Beschlussverfahren nicht vereinbar (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2010 - 8 Bf 130/10.PVL - juris RdNr. 24). - VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Berufsbildung
Es ist der Dienststelle verwehrt, im Wege der Selbstbindung der Verwaltung über das Gesetz hinaus in beteiligungsfreien Angelegenheiten ein irgendwie geartetes förmliches Beteiligungsverfahren einzuführen (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2010, 8 Bf 130/10.PVL unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1991, 6 P 5/91, PersR 1992, 104).
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