Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17.PVL |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Komponente "Kandidatenprofil" des elektronischen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens SAP E-Recruiting als Personalfragebogen; Herausnahme eines Personalfragebogens aus der Mitbestimmung bei Freiwilligkeit der Ausfüllung desselben ...
- Wolters Kluwer
Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Beurteilung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Mitbestimmungsrecht des Personalrats für Personalfragebogen; Mitbestimmung bei einer sukzessiven Ausweitung der Anwendung einer technischen Überwachungseinrichtung auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Beurteilung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Mitbestimmungsrecht des Personalrats für Personalfragebogen; Mitbestimmung bei einer sukzessiven Ausweitung der Anwendung einer technischen Überwachungseinrichtung auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.02.2017 - 26 FL 1/15
- OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17.PVL
- BVerwG, 13.01.2020 - 5 PB 7.19
- BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10
Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und …
Auszug aus OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
Daraus folgt, dass sich der Prüfungsmaßstab zunächst auch nur aus den im Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Bestimmungen des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes ergeben kann (vgl. zum Personalvertretungsgesetz Berlin auch BVerwG, Beschl. v. 14.6.2011, 6 P 10/10, PersR 2011, 516, juris Rn. 12 f.).Anderenfalls würde es an dem für eine gerichtliche Feststellung von Mitbestimmungsrechten erforderlichen Rechtsschutzinteresse des Personalrats fehlen, weil die Dienststelle nach einer etwaigen Aufhebung der Maßnahme diese sofort wieder mitbestimmungsfrei erlassen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2011, a.a.O.).
- BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 21.11.2017, 1 ABR 47/16, NZA 2018, 380, juris Rn. 31) ist es allenfalls dann gerechtfertigt, den Inhalt von Personalfragebogen im Wege einer einschränkenden Auslegung des Mitbestimmungstatbestands von der Mitbestimmung auszunehmen, wenn die Befragung strikt freiwillig ausgestaltet ist.In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 21.11.2017, 1 ABR 47/16, NZA 2018, 380, juris Rn. 31) zu § 94 Abs. 1 BetrVG hält es der Fachsenat aber allenfalls dann für gerechtfertigt, den Inhalt von Personalfragebogen im Wege einer einschränkenden Auslegung des Mitbestimmungstatbestands von der Mitbestimmung auszunehmen, wenn die Befragung "strikt freiwillig" ausgestaltet ist.
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
Auszug aus OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
Mit der Neufassung der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Änderung personalvertretungs- und richterrechtlicher Vorschriften vom 26. Januar 2006 (GVBl. S. 15) sollte nach dem Willen des Gesetzgebers gerade der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. in seinem Beschluss vom 16. Dezember 1987 (6 P 32/84, PersV 1989, 68, juris Rn. 20 zu § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG) zur sogenannten objektiv-finalen Betrachtungsweise begegnet und klargestellt werden, dass die Einführung (und Anwendung) von technischen Einrichtungen nur dann der Mitbestimmung unterliegt, wenn mit ihr ausdrücklich die Absicht verbunden war, das Verhalten oder die Leistung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu überwachen. - BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92
Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen - …
Auszug aus OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
Rn. 31 b) Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 22.12.1993, 6 P 11/92, PersR 1994, 81, juris Rn. 16, 18 m.w.N.) entwickelten Grundsätzen ist ein Personalfragebogen im Sinne des Personalvertretungsrechts ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Beschäftigten oder Bewerbers enthält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1986 - CL 28/84
Auszug aus OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
Denn mit der nunmehr dauerhaft gegebenen Möglichkeit einer Überwachung des Verhaltens der Beschäftigten erhält die Anwendung des Systems eine wesentlich intensivere und damit neue Qualität (vgl. zum Fall eines zuvor mitbestimmten Probebetriebs auch OVG Münster, Beschl. v. 19.2.1986, CL 28/84, PersV 1987, 203).
- VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
Erfolglose Klage auf Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung …
Rn. 22 aa) Prüfungsmaßstab sind insoweit die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes in der bis 14. Juni 2021 geltenden Fassung (im Folgenden: BPersVG a.F.), da die streitige Maßnahme noch unter seiner Geltung getroffen worden ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 10.12.2018 - 8 Bf 40/17.PVL - juris Rn. 23.). - VG Hamburg, 19.11.2021 - 25 FL 22/18
Reichweite der Unterrichtungspflichten des Personalrats in …
Eine Verletzung nicht nur des Mitbestimmungsrechts aus § 88 Nr. 1 Nr. 23 HmbPersVG wegen Einführung eines Personalfragebogens (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.2018, 8 Bf 40/17.PVL , Tenor, Rn. 29 ff.), sondern auch aus § 88 Nr. 1 Nr. 32 HmbPersVG wegen einer zur Überwachung geeigneten technischen Einrichtung ist nunmehr höchstrichterlich festgestellt (…BVerwG, Beschl. v. 29.7.2021, 5 P 2/20, juris Tenor, Rn. 7, 11 ff.).
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