Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; GVO § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1; GVVO §§ 1 ff.
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Form der; Restitutionsausschluss. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
Form der -; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Restitutionsausschluss
- Judicialis
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; ; GVO § 1 Abs. 2; ; GVO § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; GVO § 4 Abs. 1; ; GVVO §§ 1 ff.
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung von einer bestimmten Form; Erlöschen eines Restitutionsanspruchs nach einer Verfügung über das restitutionsbelastete Grundstück nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; GVVO § 2 Abs. 1 a; VwVfG § 37
Erlösauskehranspruch; Vermögenswertverfügung; Grundstücksverkehrsgenehmigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Form der Grundstücksverkehrsgenehmigung; Restitutionsausschluss
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 07.07.2003 - 1 A 177/00
- BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03
- BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
- BVerwG, 01.09.2004 - 7 B 47.04
Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Verfügung über Vermögenswert; …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04
Verlor der Verfügungsberechtigte dann das Eigentum an dem Vermögenswert dadurch, dass die Verfügung über den Vermögenswert wirksam und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wurde, tritt auch hier an die Stelle des Rückübertragungsanspruchs der Anspruch auf Auskehr des Erlöses gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG (Beschluss vom 1. September 2004 - BVerwG 7 B 47.04 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 52).
- OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 160/09
Schadensersatzanspruch nach dem Vermögensgesetz gegenüber der Gemeinde wegen …
Ungeachtet dessen erwarb der Berechtigte mit Inkraftsetzen des Vermögensgesetzes einen Ausgleichsanspruch gegen denjenigen, der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes Verfügungsberechtigter war (BVerwG ZOV 2006, 34, zitiert nach juris Rn. 20).Das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 25.05.2005 (ZOV 2006, 34, zitiert nach juris Rn. 20) darüber hinaus klargestellt, dass das Vermögensgesetz auch in den Fällen anwendbar ist, in denen die Verfügung im Sinne von § 3 Abs. 4 S. 3 VermG - die in diesem Zusammenhang erforderlich ist - zwar vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes getroffen wurde, aber erst danach wirksam geworden ist.
- VG Frankfurt/Oder, 22.10.2008 - 6 K 1691/03
Nachweis der Unredlichkeit des Eigentumserwerb eines Grundstücks in der DDR
Dementsprechend erlischt der Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, wenn nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) über das restitutionsbelastete Grundstück wirksam verfügt worden ist oder wenn die Verfügung zwar vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes getroffen, aber erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 8 C 1.04 - ZOV 2006, 34 sowie Beschluss vom 1. September 2004 - 7 B 47.04 -, Juris).Für das Wirksamwerden dieser Genehmigung bedurfte es keiner zusätzlichen Bekanntgabe an die Klägerin (vgl. zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Grundstücksverkehrsgenehmigung: BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005, a. a. O, S. 35).
- BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 1.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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| BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03, 8 C 1.04 |
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Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde
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Verfahrensgang
- VG Halle, 07.07.2003 - 1 A 177/00
- BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03, 8 C 1.04
- BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
- BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Form der; Restitutionsausschluss.
Auszug aus BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 1.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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