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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2041
BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02 (https://dejure.org/2003,2041)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 8 C 1.02 (https://dejure.org/2003,2041)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 8 C 1.02 (https://dejure.org/2003,2041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 138, 144 Abs. 4
    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; absoluter Revisionsgrund; Zurückweisung der Revision; Zurückverweisung an Vorinstanz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 138, 144 Abs. 4
    Urteil ohne mündliche Verhandlung; Zurückverweisung an Vorinstanz; Zurückweisung der Revision; absoluter Revisionsgrund; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    VwGO § 138; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf Mündlichkeitsprinzip; Urteil ohne mündliche Verhandlung; Zurückweisung eines absoluten Revisionsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 138 § 144 Abs. 4
    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; absoluter Revisionsgrund; Zurückweisung der Revision; Zurückverweisung an Vorinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein Verzicht auf mündliche Verhandlung ohne Einverständnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3288 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1129
  • DVBl 2003, 747 (Ls.)
  • DÖV 2003, 859
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02
    Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).

    Dem Revisionsgericht fehlt daher jede tatrichterliche Grundlage für eine materiellrechtliche Entscheidung (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 ).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02
    Denn ein solcher Mangel ist im Revisionsverfahren heilbar und führt deshalb zwar zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aber auch ohne weiteres zu ihrem Erfolg, es sei denn, es handele sich um eine reine Verfahrensrevision (Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - VIZ 2003, 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …

    Ein Gehörsverstoß, der mit der fehlenden Möglichkeit begründet wird, zu Fragen des revisiblen Rechts Stellung zu nehmen, wird nämlich im Revisionsverfahren, in dem gerade diese Fragen wieder zur Diskussion stehen und alle Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsansichten vorzutragen, geheilt (…vgl. Urteile vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 12 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 S. 10;… Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 138 Rn. 83).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …

    Denn ein solcher Mangel ist im Revisionsverfahren heilbar und führt deswegen zwar zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aber auch ohne Weiteres zu ihrem Erfolg (Urteile vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67;… vgl. auch Eichberger, a.a.O. Rn. 33, 83).
  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf …

    Eine Zurückweisung der Revision gemäß § 144 Abs. 4 VwGO ist bei einem sogenannten absoluten Revisionsgrund, wie er hier mit der Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO vorliegt, grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG NVwZ 2003, 1129, 1130).

    Dem Revisionsgericht fehlt dann die tatrichterliche Grundlage für eine abschließende materiellrechtliche Entscheidung (BVerwG NVwZ 2003, 1129, 1130).

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