Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch einen Gutacher des Beklagten in der mündlichen Verhandlung (hier: Verkehrsgutachten),Keine Kostenerstattung durch die Kläger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347). - BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347). - VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134
Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 19. März 2008 (Az. 8 M 07.1134, NVwZ-RR 2008, 738/739) ausgeführt:. - VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
- VGH Bayern, 18.12.2024 - 8 M 24.40033
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 11 Mit einer derartigen, besonderen prozessualen Situation ist die Lage des Beklagten und des öffentlichen Vorhabenträgers, die im gerichtlichen Verfahren mit Hilfe der Sachverständigen, die an der Erstellung der Planunterlagen mitgewirkt haben, einen Planfeststellungsbeschluss verteidigen, grundsätzlich nicht vergleichbar (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - BayVBl 2008, 761 = juris Rn. 4;… B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 = juris Rn. 6 f.; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 5;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 20;… Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 162 Rn. 8). - VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen …
Insoweit sind der Bauleitplanung des Beigeladenen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auch komplexe (funktechnische) Fragestellungen immanent (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren …
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - NVwZ-RR 2008, 738/739; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris).
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