Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28883
VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607 (https://dejure.org/2012,28883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2012 - 8 C 10.1607 (https://dejure.org/2012,28883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2012 - 8 C 10.1607 (https://dejure.org/2012,28883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch einen Gutacher des Beklagten in der mündlichen Verhandlung (hier: Verkehrsgutachten),Keine Kostenerstattung durch die Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
    Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
    Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347).
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134

    Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
    Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 19. März 2008 (Az. 8 M 07.1134, NVwZ-RR 2008, 738/739) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941
    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
    In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
  • VGH Bayern, 18.12.2024 - 8 M 24.40033

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Rn. 11 Mit einer derartigen, besonderen prozessualen Situation ist die Lage des Beklagten und des öffentlichen Vorhabenträgers, die im gerichtlichen Verfahren mit Hilfe der Sachverständigen, die an der Erstellung der Planunterlagen mitgewirkt haben, einen Planfeststellungsbeschluss verteidigen, grundsätzlich nicht vergleichbar (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - BayVBl 2008, 761 = juris Rn. 4;… B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 = juris Rn. 6 f.; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 5;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 20;… Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 162 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen …

    Insoweit sind der Bauleitplanung des Beigeladenen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auch komplexe (funktechnische) Fragestellungen immanent (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785

    Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren …

    Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - NVwZ-RR 2008, 738/739; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht