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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1965 - VIII C 102.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2609
BVerwG, 11.11.1965 - VIII C 102.63 (https://dejure.org/1965,2609)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1965 - VIII C 102.63 (https://dejure.org/1965,2609)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1965 - VIII C 102.63 (https://dejure.org/1965,2609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    In der Beschwerde wird ausgeführt, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem von dessen Urteil vom 11. November 1945 - BVerwG VIII C 102.63 -, und von Bundesrechtsnormen ab.
  • BVerwG, 16.03.1983 - 2 B 106.81

    Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Schlüssige Erhebung der …

    Einerseits ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG die unveränderte Belassung einmal verliehener Amtsbezeichnungen gebietet (vgl. BVerfGE 38, 1 [11]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1963 - BVerwG 2 C 53.61 - [Buchholz 235.1 § 26 LBesG Berlin Nr. 2] und vom 11. November 1965 - BVerwG 8 C 102.63 - [Buchholz 237.2 § 82 LBG Berlin Nr. 1]).
  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 70.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ordnungsgemäße …

    Einerseits ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG die unveränderte Belassung einmal verliehener Amtsbezeichnungen gebietet (vgl. BVerfGE 38, 1 [11]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1963 - BVerwG 2 C 53.61 - [Buchholz 235.1 § 26 LBesG Berlin Nr. 2] und vom 11. November 1965 - BVerwG 8 C 102.63 - [Buchholz 237.2 § 82 LBG Berlin Nr. 1]).
  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 108.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Einerseits ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG die unveränderte Belassung einmal verliehener Amtsbezeichnungen gebietet (vgl. BVerfGE 38, 1 [11]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1963 - BVerwG 2 C 53.61 - [Buchholz 235.1 § 26 LBesG Berlin Nr. 2] und vom 11. November 1965 - BVerwG 8 C 102.63 - [Buchholz 237.2 § 82 LBG Berlin Nr. 1]).
  • BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67

    Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen …

    Da die rangmäßige Einstufung der Richter sich allein aus der Besoldungsordnung ergibt (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 102.63 vom 11. November 1965, auszugsweise wiedergegeben in der Zeitschrift "Die Bundesverwaltung" 1968 S. 21), mußte der Senat die rangmäßige Einstufung der Richter ihrer besoldungsmäßigen Einstufung entnehmen.
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