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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3068
OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18 OVG (https://dejure.org/2019,3068)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2019 - 8 C 10622/18 OVG (https://dejure.org/2019,3068)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 8 C 10622/18 OVG (https://dejure.org/2019,3068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 2 BauGB, § 17 Abs 3 BauGB
    Erneute Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine erneute Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans unter entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 BauGB ; Prüfung des Vorliegens der formellen Voraussetzungen für den Erlass einer (erneuten) Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Veränderungssperre nur bei atypischem Planaufstellungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Diese bloße Teilunwirksamkeitserklärung ändert indes nichts am uneingeschränkten Erfolg der Normenkontrolle und verlangt keine teilweise Abweisung des Normenkontrollantrags (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 und juris, Rn. 27; ferner: Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 und juris, Rn. 36;… Hoppe, a.a.O., § 47, Rn. 84;… Ziekow, a.a.O., § 47, Rn. 284).

    Rn. 41 Dass der Tenor des Normenkontrollurteils nur auf eine Teilunwirksamkeit der Veränderungssperre lautet, wohingegen der Normenkontrollantrag auf die vollständige Unwirksamkeitserklärung der Norm gerichtet war, ändert nichts an dem uneingeschränkten Erfolg der Normenkontrolle und damit dem Anspruch der Antragstellerin auf Freistellung von der Kostenlast (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 1991 (- 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 und juris, Rn. 27; Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 und juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Diese bloße Teilunwirksamkeitserklärung ändert indes nichts am uneingeschränkten Erfolg der Normenkontrolle und verlangt keine teilweise Abweisung des Normenkontrollantrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 und juris, Rn. 27;… ferner: Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 und juris, Rn. 36;… Hoppe, a.a.O., § 47, Rn. 84;… Ziekow, a.a.O., § 47, Rn. 284).

    Rn. 41 Dass der Tenor des Normenkontrollurteils nur auf eine Teilunwirksamkeit der Veränderungssperre lautet, wohingegen der Normenkontrollantrag auf die vollständige Unwirksamkeitserklärung der Norm gerichtet war, ändert nichts an dem uneingeschränkten Erfolg der Normenkontrolle und damit dem Anspruch der Antragstellerin auf Freistellung von der Kostenlast (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 (- 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 und juris, Rn. 27;… Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BVerwGE 131, 86 und juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Rn. 35 Um der Gefahr zu begegnen, dass eine Gemeinde mit dem Mittel der erneuten Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB die strengen Anforderungen für die Verlängerung der Geltungsdauer um ein viertes Jahr umgeht, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die eine 2. Verlängerung ersetzende Erneuerung nur dann zulässig ist, wenn die besonderen Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 4 NB 44/92 -, DVBl. 1993, 115 und juris, Rn. 11).

    Hinzukommen muss schließlich, dass die Gemeinde die Umstände für die Verzögerung des Verfahrens nicht zu vertreten hat (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1992, a.a.O., juris, Rn. 13;… Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 und juris, Rn. 42).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind allerdings Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und sich in einer reinen Negativplanung erschöpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BauR 2013, 1399 und juris, Rn. 9).

    Rn. 32 Der Bauleitplanung der Antragsgegnerin ist die städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nach Auffassung des Senats aber auch nicht deshalb abzusprechen, weil die beabsichtigte Planung aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. März 2013, a.a.O., juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Hinzukommen muss schließlich, dass die Gemeinde die Umstände für die Verzögerung des Verfahrens nicht zu vertreten hat (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 1992, a.a.O., juris, Rn. 13; Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 und juris, Rn. 42).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen gerade zu diesen Fallgestaltungen entschieden, dass es für den Schutz durch das Eigentumsgrundrecht in aller Regel weder auf das Motiv für den Grunderwerb noch auf dessen Zeitpunkt oder auf die sonstigen Begleitumstände ankomme; es genüge die formale Eigentümerstellung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 -, NVwZ 2014, 211 und juris, Rn. 156).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Denn sie hat ihre Eigentümerstellung nicht rechtsmissbräuchlich allein zu dem Zweck erworben, um sich eine andernfalls nicht mögliche Prozessführungsbefugnis zu verschaffen, ohne die mit dem Eigentum verbundenen Nutzungsmöglichkeiten ausüben zu wollen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Rn. 31 Zunächst bestimmt sich das, was im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB "erforderlich" ist, maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption; dabei liegt es im planerischen Ermessen der Gemeinde, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Zunächst ist allein der Wille eines Grundstückseigentümers, eine bestimmte Festsetzung nicht ausnutzen zu wollen, regelmäßig nicht geeignet, diese Festsetzung als unwirksam zu betrachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 10622/18
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte darf eine Veränderungssperre deshalb erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 -, BauR 2017, 96 und juris, Rn. 19; OVG RP…, Urteil vom 23. November 2016 - 8 C 10662/16.OVG -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 8 C 10662/16

    Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre am Luitpoldhafen in Ludwigshafen …

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 BN 6.14

    Veränderungssperre als Sicherungsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1983 - 10 C 41/81
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    Um der Gefahr zu begegnen, dass eine Gemeinde mit dem Mittel der erneuten Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB die strengen Anforderungen für die Verlängerung der Geltungsdauer um ein viertes Jahr umgeht, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die eine 2. Verlängerung ersetzende Erneuerung nur dann zulässig ist, wenn die besonderen Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.1992 - 4 NB 44.92 - NVwZ 1993, 474; OVG RhPf, U.v. 13.2.2019 - 8 C 10622/18 - juris Rn. 34).

    Diese gesetzliche Höchstdauer setzt sich gegenüber Fristbestimmungen in der Satzung, die eine längere Höchstdauer vorsahen, durch (vgl. OVG RhPf, U.v. 13.2.2019 a.a.O.;… HessVGH, B.v. 10.7.2009 - 4 B 426.09 - BauR 2010, 743, Sennekamp in Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2020, § 17 Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2020 - 3 S 1465/20

    Veränderungssperre bei grundlosem Nichtvorantreiben der Bauleitplanung; Geltung …

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44/92 - DVBl. 1993, 115;… Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 - NJW 1977, 400;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - juris Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.2019 - 8 C 10622/18 - juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 2 A 18.19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen dieser Sachurteilsvoraussetzung ist der der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 10622/18 -, juris Rn. 18;… Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, August 2022, § 47 Rn. 60).

    Ob der Eigentümer von den nachteiligen Wirkungen einer Festsetzung bereits bei Inkrafttreten des Bebauungsplans betroffen wird oder als Grundstückserwerber erst nachträglich in die Eigentümerposition einrückt, spielt für die Antragsbefugnis keine entscheidende Rolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 4 BN 2/02 -, juris Rn. 4; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2019, 8 C 10622/18 -, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 15 B 19.666

    Erfolglose Berufung für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer …

    Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der zweiten Veränderungssperre am 26. Februar 2016 die Veränderungssperre noch keine drei Jahre bestanden hat und bei Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. … am 27. Januar 2017 unter Berücksichtigung der ersten Veränderungssperre (3.8.2012 bis 2.8.2014, § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und der neuen Veränderungssperre (26.2.2016 bis 27.1.2017, § 17 Abs. 5 BauGB) ebenfalls noch keine Geltungsdauer von mehr als drei Jahren erreicht war (vgl. OVG RhPf, U.v. 13.2.2019 - 8 C 10622/18 - juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2022 - 8 A 11327/21

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Halle …

    Indessen reicht hierzu der entgegenstehende Wille des Grundstückseigentümers, eine der Darstellung des Flächennutzungsplans entgegenstehende Nutzung fortsetzen zu wollen, regelmäßig nicht aus (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, BVerwGE 156, 336 und juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 10622/18.OVG -, juris, Rn. 32).
  • VG Neustadt, 22.10.2020 - 4 K 1252/19

    Erlass einer baurechtlichen Veränderungssperre; Abgrenzung zur Negativplanung - …

    Die Verwirklichung dieses positiven Ziels hat zwangsläufig negative Konsequenzen für davon abweichende Nutzungsabsichten, insbesondere für Vorhaben in der Dimension der von der Klägerin geplanten Lagerhalle (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom13. Februar 2019 - 8 C 10622/18 -, Rn. 31 , juris).
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