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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,275
BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit - Wehrpflicht - Bekenntnisbegriff - Sachaufklärungspflicht - Anforderungen - Ausbildung - Unterbrechung - Voraussetzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 393
  • NVwZ 1985, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit; …

    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung nicht daraufhin überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Sachverhaltswürdigung eingegangen sind und ob solche Umstände die Würdigung zu tragen vermögen (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16 f.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …

    Nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, etwa weil das Gericht gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet oder Tatsachen berücksichtigt hat, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst auf den Akteninhalt stützen lassen (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16; Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).

    Daraus folgt zugleich, dass eine Überzeugung, die als solche fehlerfrei gewonnen wurde, grundsätzlich nicht schon durch die Darlegung von Tatsachen erschüttert werden kann, die lediglich belegen, dass auch eine inhaltlich andere Überzeugung möglich gewesen wäre (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06

    Gewahrsamnahme wegen ruhestörenden Lärms

    Ist aber eine Überzeugung als solche fehlerfrei gewonnen worden, kann diese grundsätzlich nicht schon mit der Begründung erschüttert werden, auch eine inhaltlich andere Überzeugung sei möglich gewesen (BVerwG, Urt. v. 25.05.1984 - 8 C 108.82 -, NJW 1985, 393).
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