Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; ; LBauO § 47; ; LBauO § 47 Abs. 2; ; LBauO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; LBauO § 47 Abs. 2 Satz 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachverdichtung des Baugebiets ist planerisches Konzept
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abweichende Bebauung vom ursprünglichen Bebauungsplan als Anlass für die Gemeinde zu einer Planänderung; Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung im Hinblick auf städtebauliche Gründe; Legalisierung planwidriger Zustände im privaten Interesse der betroffenen Bauherren
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05.OVG
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05
- BVerwG, 08.05.2006 - 4 BN 4.06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 417 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05
Denn innerhalb des gesetzlich gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309, [314 f.]). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85
Änderung; Bebauungsplan; Entwicklung; Private Interessen; Bauherr
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05
Solche städtebaulichen Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Bauleitplanung nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, etwa um eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 5. März 1986, BauR 1986, 412).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 B 10637/16
Festsetzung einer abweichenden Bauweise
Auch wenn die Planung auf die Vorstellungen eines privaten Vorhabenträgers zurückgeht, handelt es sich nicht um eine bauplanungsrechtlich unzulässige bloße Gefälligkeitsplanung in ausschließlich privatem Interesse eines Bauherrn (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, OVG NRW…, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 und juris, Rn. 52). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem …
Eine Bauleitplanung ist dann nicht durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt, wenn sie bloß das Ziel verfolgt, planwidrige Zustände im ausschließlich privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP, LS).Auch wenn die Planung auf die Vorstellungen eines privaten Vorhabenträgers zurückgeht, handelt es sich nicht um eine bauplanungsrechtlich unzulässige bloße Gefälligkeitsplanung in ausschließlich privatem Interesse eines Bauherrn (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, OVG NRW…, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 und juris, Rn. 52).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14
Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung
Auch wenn die Planung auf die Vorstellungen eines privaten Vorhabenträgers zurückgeht, handelt es sich nicht um eine bauplanungsrechtlich unzulässige bloße Gefälligkeitsplanung in ausschließlich privatem Interesse eines Bauherrn (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, OVG NRW…, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 und juris, Rn. 52).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09
Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart
Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz];… VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36;… HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, ESVGH 41, 236) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität
Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz];… VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36 [37];… HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7, S. 21) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2018 - 8 C 11083/17
Bebauungsplan; Einbeziehung einer Außenbereichsfläche mit der ausschließlichen …
Im Übrigen bestehen Zweifel, ob eine solche Festsetzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung i.S.v. § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB vereinbar ist; denn das Instrumentarium der Bauleitplanung darf nicht dazu verwendet werden, baurechtswidrige Zustände im ausschließlich privaten Interesse betroffener Grundstückseigentümer zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP, LS). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 8 C 11307/08
Bebauungsplan - Änderungsplan -; Begründungspflicht
Solche städtebaulichen Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Bauleitplanung nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, etwa um eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung nur im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. das Urteil des Senats vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, veröffentlicht in: ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06
Lärmschutzwand zumutbar?
Allerdings ist ein Bebauungsplan dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll (vgl. OVG RP, BauR 1986, 412; Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP).
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- OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05
- BVerwG, 08.05.2006 - 4 BN 4.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05
Denn innerhalb des gesetzlich gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309, [314 f.]). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85
Änderung; Bebauungsplan; Entwicklung; Private Interessen; Bauherr
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05
Solche städtebaulichen Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Bauleitplanung nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, etwa um eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 5. März 1986, BauR 1986, 412).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09
Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart
Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz];… VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36;… HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, ESVGH 41, 236) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität
Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz];… VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36 [37];… HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7, S. 21) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.). - VG Stuttgart, 23.10.2024 - 7 K 4084/23
Feststellung der Rechtswidrigkeit verschiedener Handlungen eines …
Die Gemeindeordnung enthält keine Regelung, die eine mehrfache Abstimmung über einen Antrag untersagt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.1971 - I 191/70 -, BWVBl. 1972, 40;… Aker/Hafner/Notheis, Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg, 2. Auflage, § 37 GemO Rn. 26; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 30.05.2017 - 13 A 16.1130 -, juris Rn. 20, und OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, juris Rn. 5, in deren Tatbeständen die Wiederholung von Sachanträgen erwähnt wird, ohne diese zu beanstanden).
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