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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2024 - 8 C 11223/22.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16873
OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2024 - 8 C 11223/22.OVG (https://dejure.org/2024,16873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2024 - 8 C 11223/22.OVG (https://dejure.org/2024,16873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2024 - 8 C 11223/22.OVG (https://dejure.org/2024,16873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14a BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 44 Abs 5 BNatSchG 2009
    Tötungs- und Störungsverbot bezüglich des Raubwürgers durch Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots und Störungsverbots zu Lasten der europäischen Vogelart "Raubwürger" durch Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - 22 D 201/22

    Rotmilan; Uhu; Feldlerche; Wachtel; Raubwürger; Kiebitz; Goldregenpfeifer; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2024 - 8 C 11223/22
    Insoweit sei darauf hinzuweisen, dass nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24. August 2023, Az. 22 D 201/22) eine Betroffenheit des Raubwürgers durch WEA sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase zu verneinen sei; der Raubwürger sei danach im Hinblick auf WEA nicht kollisionsgefährdet und insbesondere auch nicht störungsempfindlich i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

    Nach einer Meinung wäre eine derartige Auslegung mit EU-Recht unvereinbar, da sie zur Konsequenz hätte, dass zahlreichen Brutvogelarten, die wegen ihres artspezifischen Verhaltens durch den Betrieb von WEA gefährdet werden und nach aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnis kollisionsgefährdet sind, der Schutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG entzogen würde (…so insbesondere Gellermann, in: Landmann/Rohmer, § 45b BNatSchG, Rn. 7 f., m.w.N.); danach wäre die Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten nach Anlage 1 Abschnitt 1 als nicht abschließend anzusehen (a. A. offenbar OVG NRW, Urteil vom 24. August 2023 - 22 D 201/22.AK -, juris, Rn. 161: "Hinsichtlich der Betriebsphase ist zunächst festzustellen, dass der Raubwürger in Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG nicht als kollisionsgefährdete Art aufgeführt ist und demnach insoweit keinem Tötungsrisiko nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unterliegt").

    Der Senat teilt daher die Auffassung des OVG NRW, dass aus diesem Leitfaden keine tragfähigen Rückschlüsse auf eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für Individuen der Art "Raubwürger" infolge einer Gefahr von Kollisionen mit WEA abgeleitet werden können (s. a. OVG NRW, Urt. v. 24. August 2023, a.a.O., Rn. 166: "nicht nachvollziehbar").

    An dieser Einschätzung hat das OVG NRW inzwischen in einer weiteren Entscheidung festgehalten (Urteil vom 24. August 2023, a.a.O., Rn. 163 ff.), worauf der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nochmals hingewiesen wurde.

    Rn. 85 Der Senat teilt daher die Auffassung des OVG NRW (Urteil vom 24. August 2023, a.a.O., Rn. 160), wonach jedenfalls die Regelung einer Bauzeitenbeschränkung, mit der sämtliche störungsrelevante Bautätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von WEA in die Zeit der Überwinterung einzelner Individuen im Winterrevier beschränkt werden, zur Vermeidung einer erheblichen Störung der Art "Raubwürger" geeignet ist.

    Rn. 99 Der Senat teilt mithin die Auffassung des OVG NRW (Urteil vom 24. August 2023, a.a.O., Rn. 163 ff.): Danach ist die Annahme, dass der Raubwürger im Hinblick auf den Betrieb von WEA nicht störempfindlich i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist, naturschutzfachlich vertretbar, da es derzeit keine Untersuchungen gibt, die die Windenergieempfindlichkeit dieser Art belegen (unter Hinweis auf die Rechtsprechung auch des 8. Senats des OVG NRW).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2024 - 8 C 11223/22
    Rn. 73 Dabei wäre der Beklagte insbesondere auch deshalb gehalten gewesen, seine Auffassung, dass es durch den Betrieb der streitgegenständlichen WEA zu einer erheblichen Störung von Individuen der lokalen Population des Raubwürgers kommen wird, naturschutzfachlich "nachzuschärfen", weil er sowohl von der Klägerin als auch vom Senat im Erörterungstermin darauf hingewiesen wurde, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung vertreten wird: Nach dem Urteil des OVG NRW vom 1. März 2021 (Az. 8 A 1183/18, BauR 2021, S. 1105 u. juris, Rn. 257 ff.) sind der Raubwürger sowie der naheverwandte Neuntöter "nach dem aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand … nicht windenergiesensibel, d. h. sie sind nicht schlaggefährdet und … auch nicht störungsempfindlich …"; eine Windenergieempfindlichkeit ergebe sich auch nicht aus der "Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr - Ausgabe 2010" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder aus dem Gutachten von Isselbächer/Isselbächer zu Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz vom April 2001.
  • OVG Sachsen, 09.07.2026 - 4 A 204/24

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Sachkunde; verfassungskonforme Auslegung; …

    Auch bei gebundenen Entscheidungen wie hier kommt indes eine Bescheidungsverpflichtung ausnahmsweise in Betracht, wenn es beispielsweise um komplexe - meist technische - Regelungen und Sachverhalte geht oder ein Genehmigungsverfahren "stecken geblieben" ist, d. h. die Behörde einen Ablehnungsgrund heranzieht, der die Versagung der Genehmigung in Wirklichkeit nicht trägt und die Genehmigung nach dem bis zum Zeitpunkt der Entscheidung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen offensichtlich zu versagen ist (…BVerwG, Urt. v. 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, juris Rn. 18, Beschl. v. 25. November 1997 - 4 B 179.97 -, juris Rn. 3;… HessVGH, Urt. v. 29. November 2023 - 6 A 1932/18 -, juris Rn. 88; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Juni 2024 - 8 C 11223/22.OVG -, juris Rn. 103;… im Hinblick auf technische Fragen vgl. z. B. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Mai 2025 - 1 C 10362/24.OVG -, juris Rn. 155;… OVG NRW, Urt. v. 21. April 2020 - 8 A 311/19 -, juris Rn. 128 ff.).
  • VG Schleswig, 24.02.2026 - 2 A 150/23
    Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung, der sich die Kammer anschließt, sind die Grundsätze des steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens etwa auch dann anwendbar, wenn eine Prüfung der zuständigen Behörde, ob dem Vorhaben über die im Ablehnungsbescheid geltend gemachten Versagungsgründe hinaus möglicherweise naturschutzrechtliche, etwa den Artenschutz sowie den europäischen Gebietsschutz betreffende Vorschriften entgegenstehen, nicht erfolgt ist (…vgl. OVG Koblenz Urteil vom 8. Mai 2025 - 1 C 10362/24.OVG - juris, Rn. 155 ff.; Urteil vom 12. Juni 2024 - 8 C 11223/22.OVG - juris, Rn. 103).
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