Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren beigeladenen Vorhabenträgers;Kosten für die Beiziehung eines Privatsachverständigen in der Berufungsverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder - wie hier - beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 6 - 9;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21; NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 2012, 194/195).Allein die Bitte des Gerichts, dass ein privat hinzugezogener Gutachter in dem gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichteten gerichtlichen Verfahren die von ihm gewonnenen Erkenntnisse erläutern möge, führt nicht dazu, dass die deshalb angefallenen Aufwendungen nicht mehr als "nachgelagerte Planungskosten" zu betrachten wären (vgl. NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 194/196).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder - wie hier - beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 6 - 9;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21; NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 2012, 194/195). - VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
Gutachterkosten des Vorhabensträgers
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder - wie hier - beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 6 - 9; HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21; NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 2012, 194/195).
- VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Der Antragsteller war damit Vorhabenträger der Ortsumfahrung (BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - UA S. 7/8). - VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134
Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - NVwZ-RR 2008, 738/739; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris). - VGH Bayern, 14.08.2002 - 8 ZB 02.1293
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Gemeinde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß Art. 44 Abs. 1, 2. Alt. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) die Baulast auch an einer Staatsstraße (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG) übernehmen (sog. Sonderbaulast; vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 14.8.2002 - 8 ZB 02.1293 - FStBay 2003, Rn. 88 [S. 197 f.] m.w.N.). - VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO (BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - NVwZ-RR 2008, 738/739; B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris).
- VGH Bayern, 18.12.2024 - 8 M 24.40033
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Im gerichtlichen Verfahren, das die Rechtmäßigkeit eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zum Gegenstand hat, wird der Beklagte bzw. der Vorhabenträger von seinem Fachpersonal, verschiedenen Fachbehörden und den bei der Erstellung der Fachgutachten beteiligten externen Sachverständigen unterstützt, indem diese die von ihnen erstellten Unterlagen und ihre Genese erläutern, vermeintliche Widersprüche aufklären oder gedankliche Lücken schließen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 8; B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7 "nachgelagerte Planungskosten").Wollte man die beim Beklagten bzw. beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten auf die Kläger; zudem würde sich auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichtete Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz von Planbetroffenen schaffen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 9; B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21).
Insbesondere dann, wenn sich die Klägerseite in komplizierten fachtechnischen Fragen der Hilfe privater Sachverständiger bedient, kann es die prozessuale Situation erfordern, dass der beigeladene Vorhabenträger zur Verteidigung des planfestgestellten Vorhabens seinerseits den fachkundigen Rat privater Gutachter heranzieht, soweit er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, was eine Frage des Einzelfalls ist (…vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 - BeckRS 2015, 54989 Rn. 12;… HessVGH, B.v. 9.11.2021 - 2 C 2461/15.T - DVBl 2022, 1171 = juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 = juris Rn. 9; B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 1 M 25.2446
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Gutachterkosten für die …
Dabei wird die Gemeinde als Planungsträgerin bzw. der Vorhabenträger von ihrem bzw. seinem Fachpersonal, verschiedenen Fachbehörden und den bei der Erstellung der Fachgutachten beteiligten externen Sachverständigen unterstützt, indem diese die von ihnen erstellten Unterlagen und ihre Genese erläutern, vermeintliche Widersprüche aufklären oder gedankliche Lücken schließen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7 "nachgelagerte Planungskosten";… B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 6 ff.). - VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen …
Ein atypischer Ausnahmefall oder Umstände, aufgrund derer dem Beigeladenen die Einholung der gutachterlichen Stellungnahme vom 14. August 2012 gleichsam aufgenötigt worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), sind hier nicht ersichtlich.Für die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten genügt es aber grundsätzlich nicht, wenn die Beifügung eines Privatgutachtens dazu dienen soll, die eigene Planung zu verteidigen und gegnerische Angriffe zu "parieren" (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), oder nachweisen soll, der eigene Standpunkt sei zutreffend (…vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2001 - 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316 = juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 8 C 12.2411
Sachverständigenkosten eines beigeladenen Vorhabenträgers, im Regelfall keine …
Rn. 7 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 6 f.; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 f.; B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - BayVBl 2008, 761 f.).
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