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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 13.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,647
BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 13.63 (https://dejure.org/1964,647)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1964 - VIII C 13.63 (https://dejure.org/1964,647)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1964 - VIII C 13.63 (https://dejure.org/1964,647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 984
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 13.63
    Daß die Funktionen der umzubenennenden Beamten sich nicht ändern sollten, ist ohne Bedeutung; denn der in § 9 Abs. 1 Satz 1 BLV verwendete Begriff des Amtes ist nur im statusrechtlichen Sinne zu verstehen, so daß eine Beförderung grundsätzlich nicht den Wechsel des Dienstpostens voraussetzt (vgl. das Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 23 Nr. 2 = ZBR 1963 S. 354).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes - …

    Zum Anspruch der Hinterbliebenen auf Versorgung aus einem höheren Amt, das dem Beamten im Rahmen umfassender Personalmaßnahmen im Anschluß an die Neuschaffung des höheren Amtes wegen seines Todes nicht mehr übertragen werden konnte (Abgrenzung und Klarstellung zu dem Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG 8 C 13.63 - [ZBR 1965, 212]).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1964 - BVerwG 8 C 13.63 - (ZBR 1965, 212) und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 69, 355) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 11, 16 [22]) fährt das Berufungsgericht sodann fort:.

    Der geltend gemachte Anspruch läßt sich schließlich auch nicht auf das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1964 - BVerwG 8 C 13.63 - (ZBR 1965, 212) stützen.

  • VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73
    Damit hat der Gesetzgeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Folgerung aus dem Umstand gezogen, daß die Aushändigung der Ernennungsurkunde rechtsbegründende Bedeutung hat und die rückwirkende Begründung eines der Ernennung entsprechenden beamtenrechtlichen Status logisch nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1964, VIII C 13.63, Buchholz 232 § 10 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Folgerichtig bezieht sich das von der Revision in der Verhandlung vor dem erkennenden Senat erwähnte Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [NJW 1965 S. 984, ZBR 1965 S. 212] auch nur auf allgemeine Verwaltungsanordnungen, deren Anwendung "Hindernisse aus Rechtsgründen nicht entgegenstehen".
  • BVerwG, 18.01.1972 - II B 30.71

    Möglichkeit eines Aufklärungsmangels durch Nichtvernehmung eines Zeugen - …

    Das Berufungsgericht weicht - entgegen dem Beschwerdevorbringen - auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - (ZBR 1965, 212) ab.
  • BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67

    Rückzahlung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge - Erledigung in der …

    Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -).
  • VG Regensburg, 31.01.1979 - R/O 363 I 77

    Anspruch auf Berufung in das Richterverhältnis in der Arbeitsgerichtsbarkeit; …

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