Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Gewährung einer zusätzlichen Eingliederungshilfe für Häftlinge
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 395.63
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Auch nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes sind die zur Entscheidung über die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an politische Häftlinge zuständigen Behörden nicht gebunden an die vorher ergangenen Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 10 Abs. 4 HHG (Ergänzung zu BVerwGE 6, 42; 15, 332 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 81/61]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]und 24, 175).Es ist ferner entschieden worden, daß die für die politischen Häftlinge ausgestellten Bescheinigungen nur durch Gesetz für verbindlich erklärt werden können (BVerwGE 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]).
Dies hat wegen der Erforderlichkeit eines Gesetzes zur Verbindlicherklärung der Bescheinigung (BVerwGE 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]) zur Folge, daß die Bindungswirkung sich nur bezieht auf solche Bescheinigungen, die nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes erteilt worden sind.
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Auch nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes sind die zur Entscheidung über die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an politische Häftlinge zuständigen Behörden nicht gebunden an die vorher ergangenen Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 10 Abs. 4 HHG (Ergänzung zu BVerwGE 6, 42; 15, 332 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 81/61]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]und 24, 175).In einem anderen Falle hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden: Eine deutsche Staatsangehörige, die früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörte, gilt als Kriegsgefangene im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KgfEG, wenn sie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Vormarsch der sowjetischen Armee vor der Beendigung der Kampfhandlungen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 festgenommen, alsbald in Lager verbracht und ohne Unterbrechung dieses Gewahrsams nach der Sowjetunion verschleppt worden ist (BVerwGE 19, 204).
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sowohl für die echten Kriegsgefangenen als auch für die nach § 2 Abs. 2 KgfEG diesen gleichgestellten Personen nur auf den Grund der Festnahme ankommt, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung, und daß demgemäß ein Wechsel des Festhaltungsgrundes für ihre Eigenschaft als echte oder unechte Kriegsgefangene bedeutungslos ist (BVerwGE 5, 186 [189 f.]; 8, 98 [100]; 19, 204 [208] sowie Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958, 275 = DÖV 1958, 473 = DVBl. 1958, 134]).
- BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Auch nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes sind die zur Entscheidung über die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an politische Häftlinge zuständigen Behörden nicht gebunden an die vorher ergangenen Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 10 Abs. 4 HHG (Ergänzung zu BVerwGE 6, 42; 15, 332 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 81/61]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]und 24, 175).Der erkennende Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des in Lastenausgleichssachen zuständigen III. Senats an, der zur Einfügung des § 15 Abs. 5 in das Bundesvertriebenengesetz durch Art. 1 Nr. 9 Buchst. c 2. BVFGÄndG entschieden hat, daß auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Ausgleichsbehörden nicht gebunden seien an die vor seinem Inkrafttreten ergangenen Entscheidungen der Flüchtlingsbehörden über die Ausstellung des Vertriebenenausweises (BVerwGE 6, 42 [45]).
- BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 28.62
Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Anforderungen an die Annahme …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Auch nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes sind die zur Entscheidung über die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an politische Häftlinge zuständigen Behörden nicht gebunden an die vorher ergangenen Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 10 Abs. 4 HHG (Ergänzung zu BVerwGE 6, 42; 15, 332 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 81/61]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63]und 24, 175).Bei der Entscheidung über die Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe kann die Frage, ob der Antragsteller aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, auch dann geprüft werden, wenn er durch eine Bescheinigung bereits als politischer Häftling anerkannt worden ist (BVerwGE 15, 332).
- BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Wendung "aus politischen Gründen" unter anderem die aus den Gesetzesmaterialien sich ergebende Aufgabe zu, kriegsbedingte (kriegsursächliche) Hafttatbestände aus dem Bereich der Häftlingshilfe auszuschließen (BVerwGE 9, 132 [133 f.]). - BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66
Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Hierzu hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden: Hat sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet, daß in Fällen bestimmter Art regelmäßig ein Wiederaufgreifen des Verfahrens stattfindet, so verstößt eine Abweichung von dieser Praxis im konkreten Fall gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 GG, wenn sie nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht, sondern die vom Gesetz selbst statuierte Sachgesetzlichkeit in willkürlicher Weise durchbricht (BVerwGE 26, 153). - BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sowohl für die echten Kriegsgefangenen als auch für die nach § 2 Abs. 2 KgfEG diesen gleichgestellten Personen nur auf den Grund der Festnahme ankommt, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung, und daß demgemäß ein Wechsel des Festhaltungsgrundes für ihre Eigenschaft als echte oder unechte Kriegsgefangene bedeutungslos ist (BVerwGE 5, 186 [189 f.]; 8, 98 [100]; 19, 204 [208] sowie Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958, 275 = DÖV 1958, 473 = DVBl. 1958, 134]). - BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sowohl für die echten Kriegsgefangenen als auch für die nach § 2 Abs. 2 KgfEG diesen gleichgestellten Personen nur auf den Grund der Festnahme ankommt, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung, und daß demgemäß ein Wechsel des Festhaltungsgrundes für ihre Eigenschaft als echte oder unechte Kriegsgefangene bedeutungslos ist (BVerwGE 5, 186 [189 f.]; 8, 98 [100]; 19, 204 [208] sowie Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958, 275 = DÖV 1958, 473 = DVBl. 1958, 134]). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sowohl für die echten Kriegsgefangenen als auch für die nach § 2 Abs. 2 KgfEG diesen gleichgestellten Personen nur auf den Grund der Festnahme ankommt, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung, und daß demgemäß ein Wechsel des Festhaltungsgrundes für ihre Eigenschaft als echte oder unechte Kriegsgefangene bedeutungslos ist (BVerwGE 5, 186 [189 f.]; 8, 98 [100]; 19, 204 [208] sowie Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958, 275 = DÖV 1958, 473 = DVBl. 1958, 134]). - BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Für den Bereich des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes hat der V. Senat entschieden, daß ein unanfechtbar gewordener Bescheid der zuständigen Behörde, durch den einem Antragsteller die Kriegsgefangenenentschädigung bewilligt worden ist, die Verwaltung nicht hindert, im Verfahren wegen Bewilligung der zusätzlichen Entschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 KgfEG die Kriegsgefangeneneigenschaft des Antragstellers erneut nachzuprüfen und bei Nichtvorliegen dieser Eigenschaft die Gewährung der zusätzlichen Entschädigung abzulehnen (BVerwGE 24, 175). - BVerwG, 16.10.1963 - V C 67.63
Verhinderung einer rechtzeitigen Antragstellung durch außerhalb des eigenen …
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63
Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum …
- BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 369.59
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79
Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des …
So hat die Rechtsprechung ständig entschieden (Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.77 -, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 57, 348).Die Beschränkung auf neue Bescheinigungen beruht auf dem Mißtrauen, das ebenso wie im Vertriebenenrecht die Betreuungsbehörden den Ausweisausstellungsbehörden, im Häftlingshilferecht die Leistungsbehörden den Bescheinigungsausstellungsbehörden entgegenbrachten (BVerwGE 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63] [35]; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 -).
- BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77
Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) - …
Dies hat zur Folge, daß die Bindungswirkung sich nur bezieht auf solche Bescheinigungen, die nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes erteilt worden sind (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - [Buchholz 412.5 § 10 HHG Nr. 10]).Das schließt die Annahme politischen Gewahrsams im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG aus (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - BVerwGE 54, 101 [103]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 8.80
Anspruch des Inhabers einer Altbescheinigung auf erneute Ausstellung einer …
So hat die Rechtsprechung ständig entschieden (Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 -;vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -;vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.77 -, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 57, 348).Die schränkung auf neue Bescheinigungen beruht auf dem Mißtrauen, das ebenso, wie im Vertriebenenrecht die Betreuungsbehörden den Ausweisausstellungsbehörden, im Häftlingshilferecht die Leistungsbehörden den Bescheinigungsausstellungsbehörden entgegenbrachten (BVerwGE 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63] [35];Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 -).
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 6.80
Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Bindungswirkung - …
So hat die Rechtsprechung ständig entschieden (Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.77 -, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 57, 348).Die schränkung auf neue Bescheinigungen beruht auf den Mißtrauen, das ebenso, wie im Vertriebenenrecht die Betreuungsbehörden den Ausweisausstellungsbehörden, im Häftlingshilferecht die Leistungsbehörden den Bescheinigungsaustellungsbehörden entgegenbrachten (BVerwGE 21, 33 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63] [35]; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 -).
- BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
Politischer Häftling - Zuerkennung des Status - Kriegsgefangenschaft - …
Das hat zur Folge, daß sich die Bindungswirkung auf alle Bescheinigungen bezieht, die nach diesem Zeitpunkt erteilt worden sind (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 10).
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