Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlbelegungsabgabe - Sechsmonatige Antragsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 05.07.1984 - 16 K 5542/83
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1990 - 14 A 2295/84
- BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 72
- NJW-RR 1992, 905
- NVwZ 1993, 66 (Ls.)
- ZMR 1993, 31
- WM 1992, 384
- DÖV 1992, 1063
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
Das wird dadurch erreicht, "daß Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen gemäß § 6 AFWoG den Mieter nicht stärker belasten dürfen, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u. 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; vgl. auch die Urteile des Senats vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 17 und vom 13. Februar 1991 - BVerwG 8 C 15.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 53 ).Diese Auslegung des § 6 AFWoG, wonach "die Fehlbelegungsabgabe den aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung für den Abgabepflichtigen erwachsenden Mietzinsvorteil nicht übersteigen" kann (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268), hat das Bundesverfassungsgericht entscheidungstragend seiner Beurteilung des Fehlbelegungsgesetzes als verfassungskonform zugrunde gelegt.
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85
Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen
Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
Das wird dadurch erreicht, "daß Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen gemäß § 6 AFWoG den Mieter nicht stärker belasten dürfen, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u. 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; vgl. auch die Urteile des Senats vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 17 und vom 13. Februar 1991 - BVerwG 8 C 15.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 53 ).Vielmehr muß auch wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der Abgabepflichtigen eine die Abschöpfung ihrer tatsächlichen Subventionsvorteile übersteigende Abgabenerhebung - soweit wie möglich - vermieden werden (vgl. Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 43 …und vom 13. Februar 1991, a.a.O. S. 61).
- BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89
Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
Das wird dadurch erreicht, "daß Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen gemäß § 6 AFWoG den Mieter nicht stärker belasten dürfen, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u. 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; vgl. auch die Urteile des Senats vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 17 und vom 13. Februar 1991 - BVerwG 8 C 15.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 53 ).Vielmehr muß auch wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der Abgabepflichtigen eine die Abschöpfung ihrer tatsächlichen Subventionsvorteile übersteigende Abgabenerhebung - soweit wie möglich - vermieden werden (…vgl. Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 43 und vom 13. Februar 1991, a.a.O. S. 61).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
Das zwingt ebenfalls dazu, im Beschränkungsverfahren nach § 6 AFWoG auf aktuelle Daten über die jeweilige Miethöhe zurückzugreifen (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1991 - BvL 50/86 - NJW 1992, 423 f.).
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Bei der nachträglichen Beschränkung der festgesetzten Fehlbelegungsabgabe sind nämlich bis zum Ende der sechsmonatigen Antragsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 AFWoG vorgenommene Mieterhöhungen auf einen diese Frist wahrenden Antrag des Wohnungsinhabers zu dessen Gunsten zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1992 - BVerwG 8 C 14.90 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 9 S. 87 [88]). - BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 24.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Bei der Beschränkung der Ausgleichszahlung sind nur bis zum Ende der sechsmonatigen Antragsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 AFWoG vorgenommene Mieterhöhungen auf einen fristwahrenden Antrag des Wohnungsinhabers zu dessen Gunsten zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1992 - BVerwG 8 C 14.90 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 9 S. 87 [88]). - OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 137/95
Ausstellung; Vertriebenenausweis; Pommern; Deutsche Volksliste; …
Möglicherweise sieht das Bundesverwaltungsgericht das auch so (vgl. BVerwGE 90, 74 [BVerwG 28.02.1992 - 8 C 14/90] einerseits und S. 79/80 andererseits …sowie Urt. v. 8.8. 1995 - 9 C 292.94 -). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 14 S 114/91
Fehlbelegungsabgabe: Beschränkung der Ausgleichszahlung
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.2.1992 - BVerwG 8 C 14.90 -) entschieden hat, ist der in § 6 AFWoG getroffenen Regelung im Wege der systematischen und teleologischen Auslegung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entnehmen, daß bis zum Ende der sechsmonatigen Antragsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 AFWoG vorgenommene Mieterhöhungen auf einen diese Frist wahrenden Antrag zu berücksichtigen sind.
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