Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.03.1962 - O 3 I 62
- BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
Auszug aus BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63
Diese konkretisieren die in § 79 BBG nur allgemein ausgesprochene Fürsorgepflicht für den Fall von Krankheiten, Geburten und Tod; durch sie hat sich der Dienstherr selbst gebunden, um allen Beamten gegenüber eine gleichmäßige Handhabung zu gewährleisten (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]).Die Beihilfevorschriften beruhen auf der Erwägung, daß den Beamten eine Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens durch freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse als eigene Leistung zugemutet werden kann und daß die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]).
- BVerwG, 30.04.1962 - II C 56.60
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für einen Stiftzahn bei nicht entschuldbarer …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63
Ihre Anwendung und Auslegung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bezüglich ihrer demselben Zweck dienenden Vorläufer, der Beihilfengrundsätze 1942, bereits ausgesprochen hat(Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG II C 56.60 - Buchholz BVerwG 238.91, BGr. 1942 Nr. 1 = DVBl. 1963 S. 182), durch das Revisionsgericht nachprüfbar.
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl.Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] undvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71
Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …
17 hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VI C 187.73 - als unrichtig abgelehnt (vgl. auch Urteil vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3]).(Urteil vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 140.63 - [a.a.O.]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1447/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten; Voraussetzungen der …
Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 -, juris, Rn. 33, unter Verweis auf die Fortführung seiner Rechtsprechung zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls durch Urteile vom 16. Dezember 1976 - 6 C 24.71 - und vom 28. November 1963 - 8 C 140.63 - vgl. auch Urteil des Senats vom 27. März 1973 - 1 A 478/72 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 1999 - 6 A 5362/98 -, juris, Rn. 15; Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht, Band I, LBS, Stand: April 2009, B I § 12 Anm. 10.
- BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …
Der früher mit Streitigkeiten aus dem Gebiet des Beihilfenrechts befaßte VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 218.63 - (BVerwGE 17, 204 [205 f.]) und BVerwG VIII C 140.63 - (Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3) auf Grund von Erwägungen, die auf das System und den Sinn der Beihilferegelung abstellen, Nr. 12 Abs. 2 BhV ebenso wie das Berufungsgericht ausgelegt. - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 47.84
Beihilfeanspruch eines Beamten - Zahnärztliche Leistungen - Materialkosten - …
In besonderen Ausnahmefällen - insbesondere wenn die Aufwendungen, mit denen der Beihilfeberechtigte belastet bleibt, gemessen an dem schon in den Dienst- und Versorgungsbezügen enthaltenen Anteil für Aufwendungen aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (BVerfGE 44, 249 [265 f.]; 58, 68 [78]) eine schwere Belastung für den Beihilfeberechtigten darstellen würden - kann zwar eine Erhöhung des Bemessungssatzes im Rahmen der Nr. 13 Abs. 8 Nr. 4 BhV in Betracht kommen (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] …und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 51, 193 [203]; 60, 212 [221]; 64, 333 [339 ff.]).
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