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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07 (8 C 8.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7035
BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07 (8 C 8.06) (https://dejure.org/2007,7035)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2007 - 8 C 17.07 (8 C 8.06) (https://dejure.org/2007,7035)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2007 - 8 C 17.07 (8 C 8.06) (https://dejure.org/2007,7035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein Urteil des bisher zuständigen Senats beim Wechsel der Zuständigkeit; Berücksichtigung neuer Erkenntnisquellen aus heutiger Zeit für den Nachweis der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
    Zwar kann es erforderlich sein, bereits vor der mündlichen Verhandlung Hinweise auf einen wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkt zu geben, wenn eine solche vorherige Mitteilung den Verfahrensbeteiligten erst Gelegenheit gibt, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gericht zu beeinflussen (vgl. auch BVerfGE 49, 212 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524).
  • BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
    Andererseits hat der Gesetzgeber eine von der generellen Regelung des § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 VwGO abweichende Regelung in § 152a VwGO trotz der dort enthaltenen detaillierten Verfahrensregelungen nicht getroffen (Beschluss vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - juris).
  • BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07

    Zuständigkeit für Anhörungsrügen gegen Entscheidungen des bisher zuständigen …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
    Dementsprechend entscheidet nach der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts beim Wechsel der Zuständigkeit der nunmehr zuständige Senat über die Anhörungsrüge gegen ein Urteil des bisher zuständigen Senats (Beschluss vom 19. April 2007 - BVerwG 7 C 35.07 - juris).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
    Zwar kann es erforderlich sein, bereits vor der mündlichen Verhandlung Hinweise auf einen wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkt zu geben, wenn eine solche vorherige Mitteilung den Verfahrensbeteiligten erst Gelegenheit gibt, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gericht zu beeinflussen (vgl. auch BVerfGE 49, 212 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524).
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut …

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 2007 - BVerwG 8 C 17.07 (8 C 8.06) -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - .
  • BVerwG, 26.08.2026 - 8 B 11.26
    Rn. 4 Über die Anhörungsrüge entscheidet der Berichterstatter gemäß § 152a VwGO i. V. m. § 1 Abs. 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1).
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 E 151/21

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren

    Richter, die an der mit der Gehörsrüge angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, müssen im Rügeverfahren nicht teilnehmen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.11.2007 - 8 C 17.07 -, juris).

    Richter, die an der mit der Gehörsrüge angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, müssen im Rügeverfahren nicht teilnehmen.[vgl. etwa Kugele, VwGO, § 152a Rn 12, BVerwG, Beschluss vom 6.11.2007 - 8 C 17.07 -, juris, zu der umgekehrten Problematik eines Ausschlusses zuvor beteiligter Richterinnen und Richter für die Mitwirkung im Rügeverfahren - verneinend - VGH München, Beschluss vom 4.5.2011 - 10 CS 11.274 -, juris][vgl. etwa Kugele, VwGO, § 152a Rn 12, BVerwG, Beschluss vom 6.11.2007 - 8 C 17.07 -, juris, zu der umgekehrten Problematik eines Ausschlusses zuvor beteiligter Richterinnen und Richter für die Mitwirkung im Rügeverfahren - verneinend - VGH München, Beschluss vom 4.5.2011 - 10 CS 11.274 -, juris].

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