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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.04.2018 - 8 C 18.161   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11250
VGH Bayern, 03.04.2018 - 8 C 18.161 (https://dejure.org/2018,11250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2018 - 8 C 18.161 (https://dejure.org/2018,11250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2018 - 8 C 18.161 (https://dejure.org/2018,11250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 3 Abs. 2 ; GKG § 19 ; GKG § 66
    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung bei Geltendmachung eines unrichtigen Betreffs in der Verwaltungsstreitsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung bei Geltendmachung eines unrichtigen Betreffs in der Verwaltungsstreitsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 01.12.2017 - 8 M 17.2329

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2018 - 8 C 18.161
    Rn. 5 Die Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den mit einer gerichtlichen Kostenrechnung geltend gemachten Ansatz der Gerichtskosten (vgl. § 3 Abs. 2, § 19 GKG) kann gemäß § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigen erhoben werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 5;… B.v. 1.3.2018 - 8 C 18.23 - juris Rn. 2;… Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-FamGKG, Stand Nov. 2017, § 66 GKG Rn. 85).

    Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 9;… Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG - FamGKG, Stand Nov. 2017, § 66 GKG Rn. 42, 55 jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 C 18.23

    Vertretungserfordernis, Streitwertfestsetzung, Prozeßbevollmächtigter, Erinnerung …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2018 - 8 C 18.161
    Rn. 5 Die Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den mit einer gerichtlichen Kostenrechnung geltend gemachten Ansatz der Gerichtskosten (vgl. § 3 Abs. 2, § 19 GKG) kann gemäß § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigen erhoben werden (…vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2017 - 8 M 17.2329 - juris Rn. 5; B.v. 1.3.2018 - 8 C 18.23 - juris Rn. 2;… Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG-FamGKG, Stand Nov. 2017, § 66 GKG Rn. 85).

    Das Vertretungserfordernis gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO gilt dagegen bei Beschwerden gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten für unter den Beteiligten zu erstattende Kosten nach § 146 VwGO (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 8 C 18.23 - a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 68/21

    Kostenerinnerung; unrichtige Sachbehandlung aufgrund Befangenheit eines …

    Die Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den mit einer gerichtlichen Kostenrechnung geltend gemachten Ansatz der Gerichtskosten kann gemäß § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigen erhoben werden.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, VGH München, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 C 18.161 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.6.2016 - OVG 3 K 44.16 und OVG 3 K 53.16 -, jeweils bei juris][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, VGH München, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 C 18.161 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.6.2016 - OVG 3 K 44.16 und OVG 3 K 53.16 -, jeweils bei juris].

    Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 C 18.161 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 C 18.161 -, juris (m.w.N.)] Der Antragsteller wendet sich gegen die Mitwirkung der Richterin am Verwaltungsgericht ... im Eilverfahren 6 L 476/20.

  • OLG Koblenz, 14.09.2026 - 5 Ws 448/26
    Die Gebührenfreiheit des Kostenerinnerungsverfahrens (§ 66 Abs. 8 Satz 1 GKG) schließt nicht aus, dass bei erfolgloser Beschwerde Auslagen beim Kostenschuldner erhoben werden, weshalb es einer Kostenentscheidung bedarf (…Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann/Zimmermann, 6. Aufl., GKG, § 66 Rn. 59;… BeckOK KostR/Laube, 53. Ed., GKG, § 66 Rn. 186 ff., 308;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 66 GKG Rn. 125; VGH München, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 C 18.161, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 C 18.2216

    Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung

    Soweit die Einwendungen des Antragstellers nicht dem Kostenrecht zuzuordnen sind, sondern sich gegen die zugrundeliegenden gerichtlichen Entscheidungen, Prozesskostenhilfeentscheidungen sowie Entscheidungen in anderen Verfahren richten, können sie nicht berücksichtigt werden, weil eine Erinnerung gegen den Kostenansatz und somit auch die Beschwerde hiergegen nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden können (…vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 15 M 15.260 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 3.4.2018 - 8 C 18.161 - juris Rn. 6).
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