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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1978 - VIII C 18.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1080
BVerwG, 12.04.1978 - VIII C 18.77 (https://dejure.org/1978,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1978 - VIII C 18.77 (https://dejure.org/1978,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1978 - VIII C 18.77 (https://dejure.org/1978,1080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische Gründe - Freiheitsstrafe - Fluchthilfe - Geldzuwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam aus politischen Gründen - Erteilung einer Häftlingsbescheinigung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Denn deren strafrechtliche Bewertung in der DDR führte zu dem im Sinne des Häftlingshilfegesetzes politischen Gewahrsam des Klägers (BVerwGE 49, 107 [109]).

    Denn es ist auch in diesem Bereich im Auge zu behalten, daß der Häftling im Gebiet des Gewahrsamsstaates lebt und dessen Zugriff unterliegt (BVerwGE 49, 107 [112 f.]).

    Richtig ist vielmehr, daß das Bundesvertriebenengesetz ebenso wie das Häftlingshilfegesetz (für letzteres BVerwGE 49, 107 [113]) die Bewohner der DDR weder von der Ausreise abhalten, noch sie zu ihr auffordern will.

    Eine Widerstandshandlung ist nur gegeben, wenn das überwiegende Motiv die Bekämpfung des herrschenden Systems des Gewahrsamsstaates ist (BVerwGE 49, 107 [116]).

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Da das Häftlingshilfegesetz jedoch nicht dazu dient, der Abwanderung der deutschen Bevölkerung aus den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebieten Vorschub zu leisten, vielmehr bezweckt, dem politischen Häftling, der in dem politischen System des Gewahrsamsstaates gelebt hat und ihm zum Opfer gefallen ist, zu helfen (BVerwGE 9, 132) und der im Gewahrsamsstaat lebenden deutschen Bevölkerung dadurch inneren Rückhalt zu geben (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]), ist es auch nach freicheitlich-demokratischer Auffassung zuzumuten, sich an die Regeln zu halten, die dem privaten Bereich und dessen Sicherstellung durch Arbeit, Güterversorgung und öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

    Den Prozeß der freien Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gang zu setzen oder zu halten, um dadurch eine Humanisierung des herrschenden Systems in den Gewahrsamsstaaten zu erreichen, ist das erklärte Anliegen des Häftlingshilfegesetzes (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

    Deshalb ist es in diesem Bereich dem Häftling grundsätzlich nicht zuzumuten, die Beschränkungen einzuhalten, die das System der Informierung und dem freien Wort setzt (BVerwGE 1, 195 [197]; 6, 271 [272]; 9, 132 [139 f.]).

  • BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Da das Häftlingshilfegesetz jedoch nicht dazu dient, der Abwanderung der deutschen Bevölkerung aus den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebieten Vorschub zu leisten, vielmehr bezweckt, dem politischen Häftling, der in dem politischen System des Gewahrsamsstaates gelebt hat und ihm zum Opfer gefallen ist, zu helfen (BVerwGE 9, 132) und der im Gewahrsamsstaat lebenden deutschen Bevölkerung dadurch inneren Rückhalt zu geben (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]), ist es auch nach freicheitlich-demokratischer Auffassung zuzumuten, sich an die Regeln zu halten, die dem privaten Bereich und dessen Sicherstellung durch Arbeit, Güterversorgung und öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

    Den Prozeß der freien Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gang zu setzen oder zu halten, um dadurch eine Humanisierung des herrschenden Systems in den Gewahrsamsstaaten zu erreichen, ist das erklärte Anliegen des Häftlingshilfegesetzes (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

    Deshalb ist es in diesem Bereich dem Häftling grundsätzlich nicht zuzumuten, die Beschränkungen einzuhalten, die das System der Informierung und dem freien Wort setzt (BVerwGE 1, 195 [197]; 6, 271 [272]; 9, 132 [139 f.]).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Art. 11 Abs. 1 GG räumt aber auch den Deutschen, die in der DDR leben, das Grundrecht auf freie Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein (BVerfGE 2, 266 [272 f.]).

    Daraus kann nicht der mit Art. 11 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Schluß gezogen werden (BVerfGE 2, 266 [278]), denjenigen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werde zugemutet, in der DDR zu bleiben.

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Da das Häftlingshilfegesetz jedoch nicht dazu dient, der Abwanderung der deutschen Bevölkerung aus den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebieten Vorschub zu leisten, vielmehr bezweckt, dem politischen Häftling, der in dem politischen System des Gewahrsamsstaates gelebt hat und ihm zum Opfer gefallen ist, zu helfen (BVerwGE 9, 132) und der im Gewahrsamsstaat lebenden deutschen Bevölkerung dadurch inneren Rückhalt zu geben (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]), ist es auch nach freicheitlich-demokratischer Auffassung zuzumuten, sich an die Regeln zu halten, die dem privaten Bereich und dessen Sicherstellung durch Arbeit, Güterversorgung und öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

    Den Prozeß der freien Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gang zu setzen oder zu halten, um dadurch eine Humanisierung des herrschenden Systems in den Gewahrsamsstaaten zu erreichen, ist das erklärte Anliegen des Häftlingshilfegesetzes (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Daran hat sich durch den erst nach Ende des Gewahrsams des Klägers geschlossenen Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 (BGBl. II 1973 S. 423) nichts geändert (BVerfGE 36, 1 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] [30]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    In der freiheitlich-demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausreisefreiheit deshalb als Grundrecht verbürgt (BVerfGE 6, 32 [42]).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138 …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Sie wird darüber hinaus in wachsendem Maße im völkerrechtlichen Vertragsrecht als Menschenrecht anerkannt, das der Staat seinen Bürgern einräumen muß und nur ausnahmsweise beschränken darf (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. September 1977 [NJW 1977, 2356 ff.], Anm. von Wengler, JZ 1978, 64, Tomuschat, a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75

    Hilfe beim Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik - Entgeltliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Sie wird darüber hinaus in wachsendem Maße im völkerrechtlichen Vertragsrecht als Menschenrecht anerkannt, das der Staat seinen Bürgern einräumen muß und nur ausnahmsweise beschränken darf (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. September 1977 [NJW 1977, 2356 ff.], Anm. von Wengler, JZ 1978, 64, Tomuschat, a.a.O.).
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
    Sie ist die Grundlage einer jeden freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung (BVerfGE 15, 249 [252]).
  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 55.77

    Fluchthelfer - Politische Gründe - Häftlingshilfe - Fluchthilfe - Interessenlage …

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62

    Vertretenmüssen des Grund des Gewahrsams eines politischen Häftling bei …

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83

    Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu …

    Neben der auf politischen Gründen beruhenden Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen Ausreisebestimmungen durch Urteil vom 2. Mai 1963 (vgl. dazu etwaUrteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 ) waren nach den das Bundesverwaltungsgericht bindenden Feststellungen des angefochtenen Urteils (§ 137 Abs. 2 VwGO) für die gegen den Kläger mit Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 31. Januar 1964 verhängte Gesamtstrafe die Verurteilungen wegen Republikflucht und wegen Aussagen vor Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (vgl. dazuUrteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 ) ausschlaggebend, während der einbezogenen Verurteilung wegen Trunkenheit vom 13. November 1963 nur geringe Bedeutung zukam.

    Gegenstand des Vertretenmüssens nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG sind die politischen Gründe des Gewahrsams (…vgl.Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 118.60 - BVerwGE 12, 230 , vom 20. August 1975, a.a.O. S. 3 und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33 und BVerwG 8 C 55.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 20 S. 39 ).

    Nicht zu vertreten sind die Gewahrsamsgründe, wenn dem Betroffenen ein anderes Verhalten nach freiheitlich-demokratischer Auffassung nicht zuzumuten war (…vgl. etwa Urteile vom 20. August 1975, a.a.O. S. 5 f. und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33).

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (…vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 …und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und (einheitlich) politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 59.83
    Nach diesen Grundsätzen ist der auf der Verurteilung des Klägers wegen Republikflucht (vgl. dazu etwa Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 ) und wegen Aussagen vor Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (vgl. dazu Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 118.60 - BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60] und vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 ) beruhende Gewahrsam politisch.

    Gegenstand des Vertretenmüssens nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG sind die politischen Gründe des Gewahrsams (…vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 233, vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 89.74 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16 S. 1 und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33 und BVerwG 8 C 55.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 20 S. 39 ).

    Nicht zu vertreten sind die Gewahrsamsgründe, wenn dem Betroffenen ein anderes Verhalten nach freiheitlich-demokratischer Auffassung nicht zuzumuten war (…vgl. etwa Urteile vom 20. August 1975, a.a.O. S. 5 f. und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33).

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (…vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 …und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) - …

    Er spricht ausdrücklich vom Aufenthaltsort (BVerwGE 49, 107 [109]; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77; BVerwG 8 C 19.77; BVerwG 8 C 55.77 -).
  • BVerwG, 22.12.1982 - 8 B 274.81

    Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch Furcht …

    Der Hinweis der Beschwerde auf die Urteile des Senats vom 12. April 1978 (- BVerwG 8 C 18.77 und BVerwG 8 C 19.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 [34 f.]) führt nicht zu einem anderen Ergebnis.

    (Urteile vom 12. April 1978, a.a.O. S. 36), berührt den in § 3 Abs. 1 BVFG vorausgesetzten Kausalzusammenhang zwischen Zwangslage und Fluchtentschluß nicht.

  • VG Darmstadt, 27.06.2003 - 5 E 1578/99

    Häftlingshilferecht

    Maßstab der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz (…Urt. v. 20.08.1975 - 8 C 89.74-, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16; Urt. v. 12.04.1978 - 8 C 18.77 -, Buchholz a.a.O. Nr. 19;… Urt. v. 15.11.1985 - 8 C 7.83 -, Buchholz a.a.O. Nr. 27;… vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 16.11.1989 - 14 A 279/88 -, zit. nach juris;… Nieders.

    Setzen sie sich in Widerspruch zu dem dortigen System, so ist ihnen ein dadurch erlittener politisch bedingter Gewahrsam dann nicht zuzurechnen, wenn ihnen die Anpassung an dieses System in dem tangierten Bereich nach freiheitlich demokratischer Auffassung nicht zugemutet werden kann (BVerwG, Urt. v. 20.08.1975 - 8 C 89.74 - a.a.O.; Urt. v. 12.04.1978 - 8 C 18.77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 142.82

    Beschwerde bei mehreren tragenden Urteilsgründen - Anspruch auf Häftlingshilfe …

    Ob die behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1978 (BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32) vorliegt, kann offenbleiben.

    Auf der Grundlage dieser Feststellung, an die das Bundesverwaltungsgericht gebunden ist (§ 137 Abs. 2 VwGO), wird die das angefochtene Urteil selbständig tragende zweite Begründung im vollen Umfang durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1978 (a.a.O.) gedeckt.

  • BVerwG, 30.03.1989 - 9 B 467.88

    Zumutbarkeit der Anpassung eines Häftlings an das System des Gewahrsamsstaates - …

    Es ist deshalb grundsätzlich zu vertreten, wenn sich der Häftling herausfordernd, aufreizend, leichtsinnig oder besonders unüberlegt verhalten hat (vgl. Urteile vom 20. August 1975 - BVerwG 8 C 89.74 - BVerwGE 49, 107; vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 55.77 - BVerwGE 55, 314 - sowie vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 98.82

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Häftlingshilfe begehrende Kläger die Beweislast dafür trägt, daß die Gründe seines Gewahrsams politisch und von ihm nicht zu vertreten sind, und daß Unklarheiten insoweit zu seinen Lasten gehen(Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 [38 f.] und - BVerwG 8 C 55.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 20 S. 39 [44]).
  • BVerwG, 05.03.1982 - 8 ER 216.81

    Rechtsmittel

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, sind die politischen Gründe des Gewahrsams dann zu vertreten, wenn die Verhaftung überwiegend auf ein Verhalten des Betroffenen zurückzuführen ist, das er hätte vermeiden können und müssen, weil er mit einer Haft nach Art und Dauer der erlittenen Haft rechnen mußte; sie sind ausnahmsweise nicht zu vertreten, wenn ihm ein anderes Verhalten nicht zuzumuten war (vgl. Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 [140], vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 89.74 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16 S. 1 [4 ff.] und vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 [33 f.]).
  • BVerwG, 03.04.1986 - 9 B 42.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß dies zu seinen Lasten geht, entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19).
  • BVerwG, 15.06.1981 - 8 B 175.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …

  • BVerwG, 28.07.1981 - 8 B 97.81

    Ausstellung einer Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem …

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