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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 22.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,11538
BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 22.91 (https://dejure.org/1991,11538)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1991 - 8 C 22.91 (https://dejure.org/1991,11538)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1991 - 8 C 22.91 (https://dejure.org/1991,11538)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten Revision - Zu langer Zeitraum zwischen Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils als Verfahrensmangel - Anforderungen an die Darlegung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 22.91
    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Damit ist kein tatsächlicher Geschehensablauf bezeichnet, der die Übereinstimmung zwischen Beratungsergebnis Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 5 A 540/08

    Straßenreinigungsgebühren, Erschließung, Lärmschutzwand, Zumutbarkeit

    Der Aufwand finanzieller Mittel für die Beseitigung von Hindernissen, die der bebauungs- und bauordnungsrechtlich gebotenen Erreichbarkeit des Grundstücks entgegenstehen, ist zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch eine infolge der Beseitigung dieser Hindernisse eintretende Bebaubarkeit erfährt (BVerwG, Urt. v. 17. Juni 1994 - 8 C 22/91 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urt. v. 29. April 1988 - 8 C 24/87 -, juris Rn. 24;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 16. Februar 2004 - 9 ME 112/03 -, juris Rn. 6;… VGH BW, Urt. v. 20. April 1989 - 2 S 559/87 -, juris Rn. 28).
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