Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung - Erteilung einer Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) - Katalog der Wehrdienstausnahmen - Stufenmäßiger Aufbau des wehrrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.03.1977 - VRS III 269/76
- BVerwG, 12.01.1978 - 8 B 31.77
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 59, 23
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Auf die Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes nach dessen § 3 Abs. 2 besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch (vgl. BVerwGE 40, 116 [123]).Dafür, daß auf die Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, spricht nicht nur der Wortlaut der Vorschriften ("... ist ... zu erteilen"), sondern es ist in BVerwGE 40, 116 (123) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] unter Hinweis auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistete Ausreisefreiheit (BVerfGE 6, 32) bereits ausgesprochen.
Ob ein Wehrpflichtiger "heransteht", ist, wie BVerwGE 40, 116 (122) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] ergibt, unter Rücksicht darauf zu beurteilen, für welche Dauer und zu welchem Zweck er den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes verlassen will.
Wie die Darlegungen in BVerwGE 40, 116 (122) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] ergeben, überschreitet die Einschränkung der Ausreisefreiheit durch § 3 Abs. 2 WPflG das verfassungsrechtlich zulässige Maß jedenfalls deshalb nicht, weil der Wehrpflichtige unter den Voraussetzungen der Sätze 3 und 4 der Vorschrift - also wenn er zur Einberufung nicht heransteht, oder wenn er zwar heransteht, die Versagung der Genehmigung für ihn aber eine besondere Härte bedeuten würde - einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung hat.
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Dafür, daß auf die Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, spricht nicht nur der Wortlaut der Vorschriften ("... ist ... zu erteilen"), sondern es ist in BVerwGE 40, 116 (123) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] unter Hinweis auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistete Ausreisefreiheit (BVerfGE 6, 32) bereits ausgesprochen.Die Ausreisefreiheit (vgl. oben und BVerfGE 6, 32) erfordert keine solche zusätzliche Möglichkeit, die Genehmigung nach Ermessen zu erteilen.
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Und, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 38, 154 [167 f.]; 48, 127 [162]), fordert die Notwendigkeit, die Wehrgerechtigkeit im Innern ebenso aufrechtzuerhalten wie die Verteidigungsbereitschaft des Staatswesens nach außen, eine enge und überschaubare, normative Ausgestaltung der Ausnahmen von der Wehrpflicht.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb z.B. in BVerwGE 34, 278 dargelegt, die Behörden seien nicht berechtigt, außerhalb der wehrrechtlichen Zurückstellungstatbestände durch Verwaltungsvorschrift weitere Zurückstellungstatbestände einzuführen und dadurch dem Betroffenen eine nach der Rechtslage nicht vorgesehene Begünstigung einzuräumen. - BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71
Wehrdienstopfer
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Und, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 38, 154 [167 f.]; 48, 127 [162]), fordert die Notwendigkeit, die Wehrgerechtigkeit im Innern ebenso aufrechtzuerhalten wie die Verteidigungsbereitschaft des Staatswesens nach außen, eine enge und überschaubare, normative Ausgestaltung der Ausnahmen von der Wehrpflicht. - BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74
Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerwGE 36, 323; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]; Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - [zur Veröffentlichung in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]), daß die Wehrersatzbehörden bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen handeln. - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73
Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerwGE 36, 323; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]; Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - [zur Veröffentlichung in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]), daß die Wehrersatzbehörden bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen handeln. - BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerwGE 36, 323; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]; Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - [zur Veröffentlichung in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]), daß die Wehrersatzbehörden bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen handeln. - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Für die Auslegung, wann eine besondere Härte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG anzunehmen ist, bietet § 12 Abs. 4 WPflG wichtige Anhaltspunkte: Vorbehaltlich der in BVerwGE 54, 240 dargelegten Einschränkungen (für Sachverhalte, die entstanden sind, nachdem und weil ein Wehrpflichtiger den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ohne die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 erforderliche Genehmigung verlassen hat) bedeutet ein Sachverhalt jedenfalls dann eine besondere Härte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG, wenn er eine besondere Härte im Sinne der Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG bedeutet und darüber hinaus einen entsprechenden Bezug nach außerhalb des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes hat. - BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerwGE 36, 323; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]; Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - [zur Veröffentlichung in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]), daß die Wehrersatzbehörden bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen handeln. - BVerwG, 23.06.1976 - 8 C 44.75
Ausschlusswirkung eines unanfechtbaren Musterungsbescheides für verteidigunsweise …
- BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07
Vattenfall
Damit besteht für die Antragstellerin auch das Rechtsschutzinteresse für eine Entscheidung in der Sache fort (vgl. BVerwGE 59, 23, 25). - BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen …
Damit besteht für die Antragstellerin auch das Rechtsschutzinteresse für eine Entscheidung in der Sache fort (vgl. BVerwGE 59, 23, 25). - BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 4.95
Keine Zurückstellung vom Wehrdienst bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt
Ein Ermessen kommt den Wehrersatzbehörden insoweit nicht zu (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 S. 6 (9)).Der Kläger stand im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 WPflG zur Einberufung heran (zum "Heranstehen" vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O. S. 7 f. m.w.N.).
Für die Auslegung des Begriffs "besondere Härte" im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 WPflG kann auf die zur Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte nach § 12 Abs. 4 WPflG entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1979, a.a.O. S. 8 f. und vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20 S. 1 (3)).
In beiden Fällen geht es gleichermaßen darum, ob und unter welchen Voraussetzungen das öffentliche Interesse an der alsbaldigen Leistung des Wehrdienstes gegenüber privaten Interessen des Wehrpflichtigen zeitweilig zurücktreten soll (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O. S. 9).
Eine besondere Härte, die allein nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 WPflG eine nachträgliche Erteilung der Genehmigung rechtfertigen würde, wird nicht durch tatsächliche Umstände begründet, die der Wehrpflichtige zuvor ohne die dafür nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 WPflG erforderliche Genehmigung geschaffen hat (vgl. Urteile vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 9 S. 1 (7) und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 S. 6 (8 f.)).
- BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Genehmigung zum Verlassen; Verstoß gegen Genehmigungspflicht; Studium an …
Der Kläger ist daher zu Recht zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 = BVerwGE 59, 23).Dafür hat er auch ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, das schon im Hinblick auf ein nicht auszuschließendes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 WPflG zu bejahen ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.).
Die Erteilung der Genehmigung ist ausgerichtet am Bedarf der Bundeswehr (vgl. Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 1997 - BVerwG 8 C 3.97 - Buchholz 448.0 § 3 WPlfG Nr. 20).
- BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße
Damit besteht für die Antragstellerin auch das Rechtsschutzinteresse für eine Entscheidung in der Sache fort (vgl. BVerwGE 59, 23, 25). - VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20
Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg; …
Die in der Rechtsprechung namentlich für das Normenkontrollverfahren nicht abschließend geklärte Frage, ob die mögliche Vorgreiflichkeit für den Ausgang eines eingeleiteten Bußgeldverfahren - jedenfalls bei Eintritt der Erledigung nach gerichtlicher Antragstellung (…so für erledigte Verwaltungsakte VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1995 - 3 S 1453/93 - juris Rn. 20) - ein berechtigtes Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtsvorschrift zu einem früheren Zeitpunkt begründen kann (bejaht von BVerwG, Beschl. v. 24.10.1979 - 8 C 22.78 - juris Rn. 13) oder diese Frage inzidenter von den zuständigen Bußgeldbehörden und ordentlichen Gerichten zu beantworten ist (…so OVG NRW, Beschl. v. 04.12.2017 - 5 A 2234/16 - juris Rn. 9 ff.), kann dabei vorliegend offenbleiben (…so auch BayVGH, Beschl. v. 25.07.2014 - 1 ZB 13.514 - juris Rn. 14). - VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14
Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen …
Auf die Frage, ob auch ein anhängiges Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Feststellungsinteresse begründen kann (bejahend BVerwG, Urt. v. 24.10.1979 - 8 C 22.78 -, BVerwGE 59, 23), kommt es daher nicht an. - BVerwG, 03.06.1981 - 8 B 66.81
Unanfechtbarkeit eines Wehrdienstverhältnisses
Diese Folgerung ist auch aus der Ähnlichkeit der Genehmigung mit der Zurückstellung aus Härtegründen zu ziehen, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1979 (BVerwGE 59, 23 [28]) hingewiesen hat.Andere Genehmigungsfälle als die in § 3 Abs. 2 WPflG geregelten, insbesondere eine Genehmigung nach dem Ermessen des Kreiswehrersatzamtes, sieht § 3 Abs. 2 WPflG nicht vor (BVerwGE 59, 23 [28]).
- BVerwG, 11.02.1980 - 8 CB 66.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Frage nach der …
Durch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene weitere Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - ist außerdem geklärt, daß vorbehaltlich der in BVerwGE 54, 240 dargelegten Einschränkungen ein Sachverhalt jedenfalls dann eine besondere Härte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG bedeutet, wenn er eine besondere Härte im Sinne der Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG bedeutet und darüber hinaus einen entsprechenden Bezug nach außerhalb des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes hat.Denn sie hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 -).
- BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09
Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft
Das Verwaltungsgericht hat sich für diesen Ansatz auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - BVerwGE 54, 240 = Buchholz 448.0 § 13a WPflG Nr. 9 S. 6 ff., vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - BVerwGE 59, 23 = Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 S. 8 f. und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 4.95 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 18 S. 4, Beschluss vom 18. November 1998 - BVerwG 6 B 90.98 - Buchholz 448.11 § 23 ZDG Nr. 1 S. 1 f., Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 1.04 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 22 S. 19) zu den Maßstäben für die Annahme einer besonderen Härte im Regelungszusammenhang von § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 12 Abs. 4 WPflG berufen. - BVerwG, 18.11.1998 - 6 B 90.98
Genehmigung zum Verlassen des Bundesgebiets; Gestellungszeitpunkt; besondere …
- BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84
Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf - …
- BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92
Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit
- BVerwG, 11.07.2002 - 6 B 10.02
Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst; Annahme einer besonderen …
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93
Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Falle einer erledigten Verfügung über …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1984 - 20 A 393/83
Streit über Berechtigung eines Großunternehmens der Chemie zur Ableitung …
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 63.78
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines …
- VG Düsseldorf, 27.09.2024 - 14 K 9136/23
- BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 25.07.2014 - 1 ZB 13.514
Beseitigungsanordnung; Schutzhütte für Rinder und Elektrozaun im Außenbereich; …
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 269.81
Genehmigungspflichtigkeit des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen im …
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