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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1981 - 8 C 25.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2664
BVerwG, 23.11.1981 - 8 C 25.81 (https://dejure.org/1981,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1981 - 8 C 25.81 (https://dejure.org/1981,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1981 - 8 C 25.81 (https://dejure.org/1981,2664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlastungsgesetz - Richterliches Anhörungsschreiben - Zugang der Anhörungsmitteilung - Nachweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1981 - 8 C 25.81
    Das Fehlen des Nachweises begründet einen wesentlichen Mangel des Gerichtsverfahrens, der zur Aufhebung des angefochtenen Gerichtsbeschlusses und zur Zurückverweisung führt (wie BVerwG, 13.12.1979, 7 C 76/78, Buchholz 312 EntlG Nr. 12 S. 14).

    Die Beteiligten sind nur dann ordnungsgemäß gehört, wenn der Zugang der Anhörungsmitteilung des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12 S. 14 [15]).

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Der Senat kann offenlassen, ob das Schreiben des Gerichts, mit dem rechtliches Gehör gewährt wird und dessen Gewährung damit immer zugleich die Einräumung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme mit beinhaltet, formgerecht iS von § 63 SGG zuzustellen ist (so wohl zu vergleichbaren prozessualen Regelungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG, Beschluß vom 17. November 1994, 1 B 42/94, Buchholz 310 § 130a Nr. 11; Beschluß vom 21. Dezember 1987, 9 C 86/87, BayVBl 1988, 350; Beschluß vom 23. November 1981, 8 C 25/81, Buchholz 312 EntlG Nr. 28; Beschluß vom 13. Dezember 1979, 7 C 76/78, Buchholz EntlG Nr. 12 = NJW 1980, 1810).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …

    Das Fehlen der nochmaligen Anhörung des Klägers bedeutet eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und stellt damit einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO dar (vgl. zur Anhörungspflicht aus Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - und vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - ).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 B 126.93

    Aufhebung eines Berufungsurteils gestützt auf einen Verfahrensfehler - Grundlagen …

    Es gehört zur verfahrensrechtlichen Beweislast des Berufungsgerichts, daß seine Mitteilung den klägerischen Prozeßbevollmächtigten - ggf. auch den Kläger persönlich - tatsächlich erreicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 28; Urteil vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 86.87 - BayVBl 1988, 350; BVerfGE 34, 157 [BVerfG 16.11.1972 - 2 BvR 280/72]; 36, 85 ).

    Bei dieser Sachlage steht bereits fest, daß dem Vorbringen der Beschwerde, der damalige Prozeßbevollmächtigte des Klägers habe einen Hinweis, das Berufungsgericht beabsichtige nach § 130 a VwGO zu verfahren, nicht erhalten, nichts entgegenzusetzen ist (vgl. dazu das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 23. November 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.04.2005 - 1 C 6.04

    Zuerkennung von Familienasyl - Heilung eines Formmangels

    Dabei kann offen bleiben, ob eine förmliche Zustellung des Anhörungsschreibens wegen der darin regelmäßig gesetzten richterlichen Äußerungsfrist nach § 56 Abs. 1 VwGO erfolgen muss (so der Beschluss des Senats vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 42.94 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 11; dagegen offen gelassen: Beschluss vom 26. August 1993 - BVerwG 4 B 126.93 - sowie Urteil vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 86.87 - BayVBl 1988, 350, Urteil vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nrn. 28 und 12).
  • VGH Bayern, 31.07.2024 - 13a ZB 24.30090

    Asylrecht, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Nachweis des Zugangs des …

    Ein solcher Hinweis ist dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Zugang des Hinweises bei den Beteiligten nachgewiesen ist (…vgl. zum erforderlichen Nachweis des Zugangs eines Anhörungsschreibens im vereinfachten Berufungsverfahren: BVerwG, U.v. 25.4.2005 - 1 C 6.04 - juris Rn. 8 m.w.N.;… U.v. 27.6.1984 - 9 C 44.84 - juris Rn. 8; U.v. 23.11.1981 - 8 C 25.81 - juris Rn. 7;… U.v. 13.12.1979 - 7 C 76.78 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.12.1987 - 9 C 86.87

    Entlastungsgesetz - Anhörungsmitteilung - Fehlender Zugangsnachweis - Mangel

    Das Fehlen des Nachweises begründet einen wesentlichen Mangel des Gerichtsverfahrens, der zur Aufhebung des angefochtenen Gerichsbeschlusses und zur Zurückverweisung der Sache führt (Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12 sowie vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 28).
  • BSG, 19.09.2019 - B 9 SB 15/19 B

    Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung

    Ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen kann der Beschwerde ihr Hinweis auf zwei Urteile des BVerwG (Urteile vom 13.12.1979 - 7 C 76/78 - juris und vom 23.11.1981 - 8 C 25/81 - juris).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 9 B 477.98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Nachweises des Zugangs der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Beteiligten nur dann ordnungsgemäß im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO gehört, wenn der Zugang der Anhörungsmitteilung des Gerichts nachgewiesen ist (urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 Nr. 12, vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - Buchholz 312 Nr. 28 und vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 86.87 - BayVBl 1988, 350 zur Anhörungspflicht aus Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG).
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