Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen für Abwasserbehandlungsanlagen - Bauphasenprivileg - Bauzeitbefreiung - Dreijahreszeitraum - Vorgesehene Inbetriebnahme - Abwasserbehandlungsanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbwAG (1987/1990) § 10 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.12.1994 - 6 A 151/93
- OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 2 L 84/95
- BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Papierfundstellen
- BVerwGE 105, 272
- NJW 1998, 3659 (Ls.)
- NVwZ 1998, 641
- DÖV 1998, 475
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Zwar darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz im Wege der Auslegung nicht ein entgegengesetzter Inhalt verliehen werden (BVerfGE 86, 59 (64) [BVerfG 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91] und BVerfGE 87, 48 (60 f.)). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Zwar darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz im Wege der Auslegung nicht ein entgegengesetzter Inhalt verliehen werden (BVerfGE 86, 59 (64) [BVerfG 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91] und BVerfGE 87, 48 (60 f.)). - BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Die Grenzen zulässiger Auslegung sind damit entgegen der Auffassung der Klägerin nicht überschritten, weil das dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegende Normverständnis noch einen hinreichenden Anhaltspunkt im Gesetzestext findet (vgl. hierzu: BVerfGE 8, 28 (34) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] und BVerfGE 71, 81 (105) [BVerfG 22.10.1985 - 1 BvL 44/83] sowie Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 (10 f.)).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Die Grenzen zulässiger Auslegung sind damit entgegen der Auffassung der Klägerin nicht überschritten, weil das dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegende Normverständnis noch einen hinreichenden Anhaltspunkt im Gesetzestext findet (vgl. hierzu: BVerfGE 8, 28 (34) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] und BVerfGE 71, 81 (105) [BVerfG 22.10.1985 - 1 BvL 44/83] sowie Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 (10 f.)). - BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95
Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Die Grenzen zulässiger Auslegung sind damit entgegen der Auffassung der Klägerin nicht überschritten, weil das dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegende Normverständnis noch einen hinreichenden Anhaltspunkt im Gesetzestext findet (vgl. hierzu: BVerfGE 8, 28 (34) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] und BVerfGE 71, 81 (105) [BVerfG 22.10.1985 - 1 BvL 44/83] sowie Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 (10 f.)). - BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 17.90
Abwasserabgabepflicht - Abwasserbehandlungsanlag - Niederschlagswasser
Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden (Doppel-)Belastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Abwasserbehandlungsanlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit so gestellt werden, als werde die Reinigungsleistung der neuen Anlage bereits erbracht (Urteil vom 13. November 1992 - BVerwG 8 C 17.90 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 10 S. 1 (2 f.);… Berendes, 3. Aufl., a.a.O., S. 152).
- BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der …
Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Abwasserbehandlungsanlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit so gestellt werden, als werde die Reinigungsleistung der neuen Anlage bereits erbracht (vgl. Urteile vom 13. November 1992 - BVerwG 8 C 17.90 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 1 S. 1 und vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1 ).Zutreffend ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, der Dreijahreszeitraum des § 10 Abs. 3 AbwAG beziehe sich nicht auf Abgabenjahre, sondern sei taggenau vom maßgeblichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme rückzuberechnen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 BVerwG 8 C 26.96 a.a.O. ).
Dies folgt daraus, daß die Freistellung von der Abwasserabgabe mit Blick auf den vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer besseren Abwasserbehandlungsanlage nur vorläufigen Charakter hat, die endgültige Bemessung der Abgabenminderung aber von der tatsächlichen Inbetriebnahme abhängt (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 BVerwG 8 C 26.96 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02
Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken
Auch insoweit kommt es - entgegen dem Gesetzeswortlaut - nicht auf den Zeitpunkt der vorgesehenen, sondern - im Falle der Verzögerung - auf den der tatsächlichen Inbetriebnahme an (BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 26.96 -, E 105, 272 zu § 10 Abs. 3 AbwAG 1987/1990;… BVerwG, Beschl. v. 31.05.1999, a.a.O. zu § 10 Abs. 3 AbwAG 1991).Dabei ist der 3-Jahres-Zeitraum taggenau vom maßgeblichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme rückzuberechnen (BVerwG, Urt. v. 17.10.1997, a.a.O.).
- BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99
Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer …
Für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist dabei nicht der Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen, sondern derjenige der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Anlage maßgeblich (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1).Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
- BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99
Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen; …
Er setzt der zweckorientierten Auslegung, der das Normenkontrollgericht das Wort redet, von vornherein Grenzen (vgl. zu den Grenzen der Auslegung BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 und vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48 ; BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - Buchholz 402.24 § 26 AsylVfG Nr. 2 und vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - BVerwGE 105, 272). - BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99
Aufwendungen für die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage - Vorliegen der …
Für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist dabei nicht der Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen, sondern derjenige der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Anlage maßgeblich (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1).Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
- BVerwG, 02.06.1999 - 8 B 84.99
Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Zentralkläranlagen - Verrechnung von …
Für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist dabei nicht der Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen, sondern derjenige der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Anlage maßgeblich (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1).Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2021 - 6 A 11602/20
Ausnahme von einer Abwasserabgabe; tatsächlich zu erwartende Minderung der …
Dieses sog. Bauphasenprivileg soll finanzielle Anreize zur Schaffung oder Verbesserung von Abwasserbehandlungsanlagen bieten, indem es den Einleitern und künftigen Anlagenbetreibern ermöglicht, die während der Bauzeit drohende Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig anfallenden Abwasserabgaben zumindest teilweise abzumildern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 26.96 -, NVwZ 1998, 641). - VG Gelsenkirchen, 14.03.2025 - 15 K 97/23
Abwasserabgabe, Änderung eines Befreiungsbescheids, Anhörungserfordernis, …
Rn. 139 vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 26.96 -, juris Rn. 15, zum AbwAG; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 15. März 2024 - 15 K 269/19 -, UA S. 22, und vom 10. Oktober 2024 - 15 K 98/23 -, juris Rn. 49,. - VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 333/10
Abwasserabgabe: Verrechenbarkeit von Abwasserabgaben für eine Einleitungsstelle
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich der Dreijahreszeitraum des § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG nicht auf Abgabejahre bezieht, sondern taggenau vom maßgeblichen Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage zurückzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 26.96 - juris; VG B-Stadt, Urteil vom 06.06.2011 - 4 A 138/10 - juris). - VG Gelsenkirchen, 10.10.2024 - 15 K 98/23
Abwasserabgabe; Selbstüberwachung; Kanalisation; Kanalisationsnetze; …
Rn. 53 vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 26.96 -, juris Rn. 15, zum AbwAG; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. März 2024 - 15 K 269/19 -, UA S. 22,. - VG Halle, 06.06.2011 - 4 A 138/10
Verrechnung der Investitionen in das Kanalnetz mit der Abwasserabgabe für …
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