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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1979 - VIII C 27.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1228
BVerwG, 10.01.1979 - VIII C 27.77 (https://dejure.org/1979,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1979 - VIII C 27.77 (https://dejure.org/1979,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - VIII C 27.77 (https://dejure.org/1979,1228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • recht-islam.de

    Zurückstellung der Wehrpflicht aufgrund islamischer Speisevorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 215
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 103.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Befreiung - Religiöse Verhaltensvorschriften

    Die Einhaltung relegiöser Speisevorschriften scheide als Befreiungsgrund schon deshalb aus, weil sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120), bezogen auf den unmittelbar vergleichbaren Fall islamischer Speiseregeln, nicht die Zurückstellung rechtfertige.

    In seinem Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 ) hat der erkennende Senat vielmehr ausgeführt, daß nur die Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG wegen wehrdienstbedingter besonderer Härte gerechtfertigt ist, wenn das dem Wehrpflichtigen gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG allgemein verbürgte Recht, "sein gesamtes Verhalten an den Lehren des Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln", durch die Beachtung religiöser Vorschriften in der Bundeswehr nicht realisiert werden kann.

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung - …

    Nach dem Urteil des Senats vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 [121 f.]) sind die Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG nicht auf Härtegründe beschränkt, die sich durch eine Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen.
  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung einer GmbH zur Bereitstellung eines Lastkraftwagens - …

    Da die angefochtenen Bescheide weder in Widerspruch zu Art. 4 Abs. 3 GG noch zu Art. 4 Abs. 1 GG ergangen sind, kann für den vorliegenden Fall unentschieden bleiben, in welchem rechtlichen Konkurrenzverhältnis das Kriegsdienstverweigerungsrecht (Art. 4 Abs. 3 GG) gegebenenfalls zur allgemeinen, durch Art. 4 Abs. 1 verbürgten Gewissensfreiheit stehen würde (vgl. hierzuUrteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - BVerwGE 57, 215 [218]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2010 - 1 A 2139/08

    Nachberechnung einer Reisekostenvergütung und Nachzahlung eines …

    Rn. 24 Vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1979 - 8 C 27.77 -, BVerwGE 57, 215 (218 ff.), dort für einen Wehrpflichtigen.
  • OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit; …

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  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82

    Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung

    Ob abweichend von dem Urteil des Senats vom 12. November 1975 (…a.a.O. S. 5) bei einem infolge der Wehrdienstleistung des Doppelstaatlers in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft drohenden Verlust seiner zweiten ausländischen Staatsangehörigkeit eine Zurückstellung wegen einer (allgemeinen) besonderen Härte nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG in Betracht kommt, weil nach der neueren Rechtsprechung des Senats die Zurückstellung nicht auf Härtegründe beschränkt ist, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen (Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 ), mag auf sich beruhen.
  • BVerwG, 18.02.1980 - 8 B 79.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Das in der Beschwerdebegründung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 82.68 - (DÖV 1969, 755) ist nach dem vom Kläger genannten Urteil BVerwGE 40, 127 (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 -) wegen Gesetzesänderung nicht mehr anwendbar.
  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 11.81

    Rechtsmittel

    Da die angefochtenen Bescheide weder in Widerspruch zu Art. 4 Abs. 3 GG noch zu Art. 4 Abs. 1 GG ergangen sind, kann für den vorliegenden Fall unentschieden bleiben, in welchem rechtlichen Konkurrenzverhältnis das Kriegsdienstverweigerungsrecht (Art. 4 Abs. 3 GG) gegebenenfalls zur allgemeinen, durch Art. 4 Abs. 1 verbürgten Gewissensfreiheit stehen würde (vgl. hierzu Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - BVerwGE 57, 215 [218]).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht …

    Hieraus und insbesondere aus dem genannten Urteil vom 12. November 1975 (es ist, soweit es im Rahmen des § 12 Abs. 4 WPflG darauf abstellt, ob Härtegründe sich durch eine Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen, allerdings durch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - überholt) folgt zugleich, daß Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht aus dem Grunde begehrt werden kann, weil der Wehrpflichtige außer der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit hat und deswegen befürchten müsse, doppelten Wehrdienst leisten zu müssen.
  • BVerwG, 11.02.1980 - 8 CB 66.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Frage nach der …

    Daher kommt es nicht mehr darauf an, daß nach neueren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - [BVerwGE 57, 215]) die Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG nicht auf Härtegründe beschränkt sind, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunkts beheben lassen.
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