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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 29.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6792
BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 29.85 (https://dejure.org/1987,6792)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1987 - 8 C 29.85 (https://dejure.org/1987,6792)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 8 C 29.85 (https://dejure.org/1987,6792)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84

    Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 29.85
    Nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsvorschrift des § 133 BGB (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - amtl. Umdruck S. 7 m.weit.Nachw.) mußte der Kläger die Erklärung vom 16. Februar 1983 bei objektiver Würdigung dahin verstehen, daß die Beklagte auch die Kosten des mit Schriftsatz vom 29. Oktober 1982 gegen die Entlassungsverfügung vom 22. Oktober 1982 wegen des Fehlens einer Kostenentscheidung eingeleiteten (zweiten) Beschwerdeverfahrens trage.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Das entspricht der im öffentlichen Recht anwendbaren revisiblen Auslegungsvorschrift des § 133 BGB (vgl. Urteile vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - UA S. 7 und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 29.85 - UA S. 4 f., jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94

    Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen - …

    Der Umfang der vom Kläger erteilten Vollmacht bestimmt sich entsprechend der auch im öffentlichen Recht anzuwendenden revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB danach, wie sie das Kreiswehrersatzamt als Vollmachtsempfänger bei objektiver Würdigung verstehen durfte (vgl. Urteile vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 8.86 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 12 S. 1, vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20 S. 1 und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 29.85 - UA S. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 29.89

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Duldung einer ärztlichen …

    Diese Begründung ist nach der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 29.85 - und vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 90.85 - nicht tragfähig.
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